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Scholz, Tanja

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E-Mail:
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Inhalt

Schülerbeförderung

Nach der Schülerfahrkostenverordnung des Landes NRW haben Schüler*innen an allgemeinbildenden Schulen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Übernahme von Kosten einer Beförderung zur Schule und zurück. Über die jeweils wirtschaftlichste Art der Beförderung entscheidet der Schulträger.

Als Schulweg gilt der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und der nächstgelegenen Schule oder dem Unterrichtsort. Falls bei Ihrem Wohnort die genannten Entfernungen überschritten werden und Sie einen Antrag stellen wollen, können Sie den Vordruck "Antrag auf Übernahme der Schülerfahrkosten" herunterladen oder im Sekretariat der jeweiligen Schule erhalten.

Als Voraussetzungen gelten folgende Mindestentfernungsgrenzen:

  • Schüler an Grundschulen (Klassen 1 bis 4) mehr als 2,0 Kilometer Schulweg
  • Schüler der Klassen 5 bis 10 mehr als 3,5 Kilometer Schulweg
  • Schüler der Klassen 11 bis 13 mehr als 5,0 Kilometer Schulweg

DeutschlandTicket ersetzt SchokoTicket

Mit Beginn des Schuljahres 2023/2024 wurde das DeutschlandTicket für Kamp-Lintforter Schüler*innen, als Alternative zum SchokoTicket, eingeführt.

Das Modell „DeutschlandTicket“ stellt eine Übergangslösung dar. Für das Schuljahr 2024/2025 wird eine neue Systematik für die Schülerbeförderung erarbeitet.

Das DeutschlandTicket ist ein Jahres-Abo-Ticket und kann für den Schulbesuch und die Freizeit genutzt werden.

Anspruchsberechtigte Schüler*innen (Entfernungsgrenzen erreicht) zahlen für das DeutschlandTicket einen Eigenanteil von 14,00 Euro monatlich (1. minderjährige Kind) und 7,00 Euro monatlich (2. minderjährige Kind), für jedes weitere minderjährige Kind entfällt der Eigenanteil. Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII zahlen keinen Eigenanteil.

Den Antrag auf Übernahme der Schülerfahrkosten und den Bestellschein DeutschlandTicket (Anspruch SchfkVO) erhalten Sie im Sekretariat der jeweiligen Schule. Beides ist auszufüllen und wieder im Sekretariat der Schule abzugeben. Nach Weiterleitung durch die Schule an das Amt für Schule, Jugend und Sport und die dortige Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen wird das DeutschlandTicket bei der NIAG bestellt. Das DeutschlandTicket erhalten Sie per Post von der NIAG.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bestellung des DeutschlandTickets freiwillig ist und keine Verpflichtung zu Abnahme besteht. Das DeutschlandTicket ist nur im Abo erhältlich. Vom Schulträger wird keine andere Fahrkarte für den öffentlichen Linienverkehr, nur für den Schulweg, zur Verfügung gestellt.

Nichtanspruchsberechtigte Schüler*innen (Selbstzahler)

Nichtanspruchsberechtigte Schüler*innen (Entfernungsgrenzen nicht erreicht) können das DeutschlandTicket als Selbstzahler, zum Preis von monatlich 29,00 Euro erhalten. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der NIAG: https://schokoticket-niederrhein.de.

Weitere Informationen zum SchokoTicket

Beförderung mit dem Linienbus/Schulbus

Falls vom Streckennetz her möglich werden die Schüler*innen mit dem Linienbus der NIAG befördert. Ergibt das Streckennetz im öffentlichen Personennahverkehr keine zumutbare Anbindung Ihrer Wohnung bzw. der zuständigen Schule, wird eine Beförderung im Rahmen des Schülerspezialverkehrs mit dem Schulbus durchgeführt.

Die Schulbusbeförderung für Schüler*innen, die die Entfernungsgrenze erreicht haben, wird von einem privaten Busunternehmen durchgeführt, welches von der Stadt Kamp-Lintfort beauftragt wird. Die Beförderung zur Schule und zurück erfolgt mit vier Bussen für die Bezirke Hoerstgen, Kamperbrück, Saalhoff und für das Stadtgebiet.

 

Schülerbeförderung Erstattung
Schülerbeförderung Erstattung der Kosten bei Überschreitung der Mindestentfernung
Schülerbeförderung Erstattung der Kosten für Behinderte und Kranke
Schülerbeförderung Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen
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