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Jopp, Patricia
Telefon: 0 28 42 / 912-217
E-Mail:
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- Sondernutzungssatzung 74 KB
zugeordnete Lebenslage
Inhalt
Plakatierungen
Bei Plakatierungen zur Ankündigung von Zirkusgastspielen, Messen, Veranstaltungen, Wahlwerbung etc. handelt es sich um eine Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum, die der Erlaubnis der Stadt bedarf.
Verfahrensablauf
- Antragsstellung (auch online möglich),
- Prüfung,
- Entscheidung
Voraussetzungen
Die Sondernutzungserlaubnis wird nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag erteilt. Dem Antrag sind Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung hinzuzufügen.
Fristen
Der Antrag ist spätestens 3 Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung bei der Stadt zu stellen.
Preis / Kosten
Die Höhe der Sondernutzungsgebühr richtet sich nach der vom Rat der Stadt beschlossenen Sondernutzungssatzung.