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zugeordnete Lebenslage
Inhalt
Pflegekinderdienst
Der Pflegekinderdienst ist ein Spezialdienst des Amtes für Schule, Jugend und Sport. Er umfasst folgende Aufgaben:
- Die Werbung von Pflegeeltern für die Bereitschafts- Kurzzeit- und Langzeitpflege.
- Die Schulung interessierter Pflegeeltern über alle rechtlichen und pädagogischen Aspekte, die mit einer Vermittlung von Pflegekindern zusammenhängen.
- Die Unterstützung bestehender Pflegeverhältnisse bei allen erzieherischen Angelegenheiten.
Kurzinformation zum Thema Vollzeitpflege
Die Pflegeeltern
- haben eine positive Einstellung zum Leben
- teilen ihre Zeit gerne mit Kindern
- leben in gesicherten finanziellen Verhältnissen
- haben in ihrer Wohnung Platz für ein Pflegekind
- nehmen das Pflegekind so, wie es ist
- sind geduldig und verfügen über Durchhaltevermögen
- respektieren die Herkunftsfamilie des Pflegekindes
- wollen für Sorgen des Pflegekindes da sein, fördern aber auch seine Stärken
- wollen sich fortbilden und mit anderen Pflegeeltern austauschen
- kooperieren mit dem Pflegekinderdienst
Die Pflegekinder
- haben Eltern, bei denen sie aus unterschiedlichen Gründen nicht leben können
- brauchen verlässliche Pflegeeltern
- brauchen Strukturen und Regeln, um sich im Alltag zurecht zu finden
- haben ein Schutzbedürfnis
- brauchen positive Zuwendung
- brauchen die Möglichkeit, positive Bindungen entwickeln zu können
- brauchen konfliktbereite Pflegeeltern
- möchten mehr über ihre Herkunftsfamilie erfahren
- brauchen humorvolle Menschen
- möchten wachsen, sich entwickeln und ihren eigenen Platz im Leben finden
Der Pflegekinderdienst
- möchte geeignete Pflegeeltern gewinnen
- bereitet Interessierte auf die zukünftige Aufgabe als Pflegeeltern vor
- bietet Unterstützung in konfliktreichen Situationen
- begleitet und berät die Pflegeeltern und Pflegekinder
- ist Ansprechpartner während des gesamten Pflegeverhältnisses
- gestaltet und moderiert die Hilfe für das Pflegekind
- unterstützt bei der Gestaltung der Besuchskontakte zu den Herkunftseltern und bereitet diese vor
Das Pflegegeld
Für diese verantwortungsvolle Aufgabe erhalten die Pflegeeltern monatlich ein sog. Pflegegeld. Im Pflegegeld sind enthalten:
- der notwendige Lebensunterhalt des Pflegekindes
- der gesamte Lebensbedarf (Kleidung, Mietanteil, Taschengeld, usw.)
- Kosten der Erziehung
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Alter des Pflegekindes.