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Personalausweis

Ab dem 16. Lebensjahr unterliegen Deutsche, die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik haben, der Ausweispflicht. Um der Ausweispflicht nachzukommen, kann neben dem Reisepass auch ein Personalausweis beantragt werden.

Für den Fall, dass Sie wegen Krankheit, dauerhafter Behinderung oder aus anderen Gründen nicht in der Lage sein sollten, einen Personalausweis zu beantragen, so besteht auch die Möglichkeit, sich hiervon befreien zu lassen. Setzen Sie sich in einem derartigen Fall bitte telefonisch mit dem Bürgerbüro in Verbindung oder beauftragen Sie damit eine bevollmächtigte Person.

Mit dem deutschen Personalausweis können Sie in einige Staaten reisen. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

Der Personalausweis verfügt über eine Onlinefunktion. Sofern Sie hierzu weitere Informationen benötigen, wird auf die Informationsbroschüre des Bundesministeriums des Innern verwiesen.

Wenn Sie die Onlinefunktion aktivieren oder eine neue PIN setzen möchten, können Sie das im Bürgerbüro erledigen.

Verfahrensablauf

Ein Personalausweis muss persönlich bei der örtlich zuständigen Passbehörde beantragt werden. Grund hierfür ist, dass die Person mit dem biometrischen Lichtbild abzugleichen ist, ab dem 6. Lebensjahr Fingerabdrücke aufgenommen werden und ab dem 10. Lebensjahr eine Unterschrift geleistet werden muss.

Sofern die Beantragung nach dem Verlust oder Diebstahl eines Dokumentes erfolgt, ist – wenn das bisherige Dokument nicht in Kamp-Lintfort ausgestellt worden ist – vorab eine Rücksprache (per Telefon oder Mail) mit dem Bürgerbüro Kamp-Lintfort notwendig. Handelt es sich um einen Diebstahl, ist zusätzlich eine entsprechende Diebstahlanzeige der Polizei vorzulegen.

Für antragstellende Personen ab 24 Jahre ist der Personalausweis zehn Jahre gültig, für antragstellende Personen unter 24 Jahren ist er sechs Jahre gültig.

Nach der Beantragung im Bürgerbüro werden die Anträge der Bundesdruckerei GmbH in Berlin übermittelt. Die Bundesdruckerei produziert die Dokumente und schickt diese postalisch zu Ihrem Bürgerbüro. In der Regel muss mit einer Bearbeitungszeit von 3 bis 4 Wochen gerechnet werden. In dringenden Notfällen kann ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Die Ausstellung erfolgt direkt bei der Beantragung im Bürgerbüro.

Bei der Abholung muss das jeweils bisher gültige Dokument vorgelegt werden. Sofern Sie die Dokumente nicht selbst abholen, muss die bevollmächtigte Person diese vorlegen, sowie eine Abholvollmacht und das eigene Ausweisdokument.

Hinweis: Sofern Sie im Bürgerbüro Kamp-Lintfort eine Anmeldung vornehmen, kann nicht am selben Tag ein Ausweisdokument beantragt werden. Hierzu ist aufgrund erforderlicher elektronischer Rückmeldungen unter den beteiligten Behörden eine weitere Vorsprache (etwa eine Woche später) erforderlich.

Voraussetzungen

Anspruchsvoraussetzungen:
  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • Haupt- oder alleinigen Wohnsitz in Kamp-Lintfort
  • keine Passversagungsgründe
Erforderliche Unterlagen:
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (höchstens sechs Monate alt)
  • letzte Personenstandsurkunde (Heirats- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde; sofern Sie ledig sind: Geburtsurkunde)
  • bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
  • bei Antragstellern unter 16 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (und dessen Ausweisdokument) sowie die Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten (und dessen Personalausweis/Reisepass) erforderlich
  • bei Beantragung vor Eheschließung (max. 8 Wochen vorher): Bestätigung des Standesamtes über die Anmeldung und den Termin der Eheschließung mit der zukünftigen Namensführung

Ein Reisepass kann nur höchstpersönlich beantragt werden, weshalb die betroffene Person anwesend sein muss.

Fristen

Die Antragstellung ist an keine Frist gebunden.

Preis / Kosten

  • Antragsteller ab 24 J. (Gültigkeit 10 Jahre): 37,00 Euro
  • Antragsteller unter 24 J. (Gültigkeit 6 Jahre): 22,80 Euro
  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
  • Aktivieren Onlinefunktion/Änderung PIN: gebührenfrei

Die Gebühr kann im Bürgerbüro in bar oder per EC-Karte beglichen werden.

Rechtsgrundlagen

Personalausweisgesetz (PAuswG)

 

Personalausweis Änderung Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen. Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
Personalausweis Änderung wegen Adressänderung Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen. Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
Personalausweis Ausstellung Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen. Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
Personalausweis Ausstellung erstmalig Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen. Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
Personalausweis Ausstellung vorläufig Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen. Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen. Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen. Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen. Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen. Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung nach Scheidung Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen. Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger Namensänderung Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen. Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen. Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
Personalausweis Ausstellung für Deutsche mit Wohnsitz außerhalb Deutschland Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen. Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
Personalausweis Informationserteilung Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen. Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen. Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
Personalausweis Meldung Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen. Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
Personalausweis Meldung wegen Diebstahl Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen. Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
Personalausweis Meldung wegen Verlust Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen. Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
Personalausweis Meldung wegen Fund Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen. Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
Personalausweis Statusabfrage Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen. Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
Personalausweis Ausgabe Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen. Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
Ausweispflicht Befreiung Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen. Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft untergebrachte Personen Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen. Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft untergebrachte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen. Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
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