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Inhalt

Parkerleichterung für die Ärzteschaft zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung

Wer kann eine Ausnahmegenehmigung beantragen?

Als Ärztin oder Arzt können Sie Parkerleichterungen erhalten, wenn Sie im Rahmen Ihrer Praxis oder ambulanten medizinischen Versorgungseinrichtung regelmäßig Hausbesuche und/oder Notdiensteinsätze leisten.

Sie können zur Ausübung Ihrer ärztlichen Tätigkeit Parkerleichterungen

  • zum Parken bei dringenden Krankenbesuchen bei den Patientinnen oder Patienten vor Ort erhalten.

Parkerleichterungen können ebenfalls

  • zum Parken vor oder in der Nähe Ihrer Praxis gewährt werden, wenn das Fahrzeug regelmäßig für Notdiensteinsätze benötigt wird und in zumutbarer Entfernung  (im Umkreis von 200 m) zur Praxis keine geeigneten Parkmöglichkeiten bestehen.

Beide Parkerleichterungen berechtigen zum Parken

  • im Bereich eines Zonenhalteverbots, in dem durch Zusatzzeichen das Parken zugelassen ist, die zugelassene Parkdauer zu überschreiten,
  • an Stellen, die durch Zeichen „Parken“, „Parkraumbewirtschaftungszone“ oder „Parken auf Gehwegen“ gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzzeichen eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken,
  • an Straßenstellen, an denen ein eingeschränktes Haltverbot angeordnet ist, zu parken,
  • in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeiten zu parken,
  • an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten zu parken, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen zu parken, ohne den durchgehenden Verkehrs zu behindern
  • auf Gehwegen mit Fahrzeugen bis 2,8 t zulässiges Gesamtgewicht zu parken, wo der Fußweg eine verbleibende Breite von 1,50 m aufweist,

sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.

Die Genehmigung wird für maximal drei Jahre erteilt.

Verfahrensablauf

Für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung füllen Sie bitte das anliegende Antragsformular aus und reichen folgende Unterlagen ein:

  • Bescheinigung der Ärztekammer über die Niederlassung als Ärztin / Arzt
  • Kopie des Fahrzeugscheins
  • Vermieterbescheinigung (Bescheinigung des Vermieters über fehlenden Stellplatz)

Preis / Kosten

Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist nachstehende Gebühren gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der zurzeit geltenden Fassung festgesetzt:

30,00 Euro pro Jahr

Rechtsgrundlagen

 

Parkerleichterungen Gestattung für Ärzte https://www.kamp-lintfort.de/de/dienstleistungen/parkerleichterung-fuer-aerzte/

Für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung füllen Sie bitte das anliegende Antragsformular aus und reichen folgende Unterlagen ein:

  • Bescheinigung der Ärztekammer über die Niederlassung als Ärztin / Arzt
  • Kopie des Fahrzeugscheins
  • Vermieterbescheinigung (Bescheinigung des Vermieters über fehlenden Stellplatz)
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