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Obdachlosenwesen / Obdachlosigkeit

Obdachlosigkeit ist als eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit anzusehen, da bei einer nicht vorhandenen Wohnung/Unterkunft die Rechtsgüter Gesundheit und Leben gefährdet sein könnten. Aus diesem Grund hält die Stadt Kamp-Lintfort wie jede andere Stadt auch zur Unterbringung von Obdachlosen eine Obdachlosenunterkunft vor.

Die Unterbringung erfolgt per ordnungsbehördlicher Einweisungsverfügung.

Zu diesem Aufgabenbereich zählen die Tätigkeiten

  • Einweisung in die Obdachlosenunterkunft
  • Verwaltung der Obdachlosenunterkunft
  • Überwachung der Hausordnung

Kooperation mit dem für die soziale Betreuung der Obdachlosen zuständigen Träger

Voraussetzungen

  • Personalausweis

Fristen

Die Antragstellung ist an keine Frist gebunden.

Preis / Kosten

Es fallen keine Gebühren an, für die Unterbringung sind Unterkunftskosten nach Satzung zu entrichten.

Rechtsgrundlagen

Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen (OBG NRW)