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Friedhoff, Patrik
Telefon: 0 28 42 / 921 861-24
E-Mail:
patrik.friedhoff@kamp-lintfort.de
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Inhalt
Obdachlosenwesen / Obdachlosigkeit
Obdachlosigkeit ist als eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit anzusehen, da bei einer nicht vorhandenen Wohnung/Unterkunft die Rechtsgüter Gesundheit und Leben gefährdet sein könnten. Aus diesem Grund hält die Stadt Kamp-Lintfort wie jede andere Stadt auch zur Unterbringung von Obdachlosen eine Obdachlosenunterkunft vor.
Die Unterbringung erfolgt per ordnungsbehördlicher Einweisungsverfügung.
Zu diesem Aufgabenbereich zählen die Tätigkeiten
- Einweisung in die Obdachlosenunterkunft
- Verwaltung der Obdachlosenunterkunft
- Überwachung der Hausordnung
Kooperation mit dem für die soziale Betreuung der Obdachlosen zuständigen Träger
Voraussetzungen
- Personalausweis
Fristen
Die Antragstellung ist an keine Frist gebunden.
Preis / Kosten
Es fallen keine Gebühren an, für die Unterbringung sind Unterkunftskosten nach Satzung zu entrichten.