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Wolszczyniak, Heike
Telefon: 0 28 42 / 912-224
E-Mail:
heike.wolszczyniak@kamp-lintfort.de
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Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, ID-Karte)
Preis / Kosten
Die Mutterschaftsanerkennung ist gebührenfrei.
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Inhalt
Mutterschaftsanerkennung
Nach deutschem Recht ergibt sich die Mutterschaft allein aus der Tatsache der Geburt: Mutter des Kindes, ist die Frau die es geboren hat.
Eine Anerkennung der Mutterschaft kommt nur zur Anwendung, wenn sich die Abstammung eines Kindes, nicht miteinander verheirateter Eltern, nach dem Recht des Staates in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder alternativ nach nach dem Heimatrecht der Mutter bestimmt werden muss. (vgl. Art. 19 Abs. 1 Satz 1 EGBGB Die Anerkennung der Mutterschaft wird in öffentlich Form beurkundet. Zuständig ist jedes Standesamt, alle Jugendämter und Notare.