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Mutterschaftsanerkennung
Voraussetzung einer Mutterschaftsanerkennung ist, dass die ausländische Staatsangehörigkeit eines Elternteils die Mutterschaftsanerkennung (z.B. Italien) vorsieht. Die Mutterschaftsanerkennung kann nur persönlich vor einer Urkundsperson (Standesamt, Jugendamt oder Notar) erklärt werden.
Verfahrensablauf
Die anerkennende Frau erklärt, Mutter des Kindes zu sein. Die Anerkennungserklärung ist vom zuständigen Standesamt (Geburtsort des Kindes) zu prüfen, um unwirksame Anerkennungen auszuschließen. Es wird die Identität und die Geschäftsfähigkeit geprüft und es werden namensrechtliche Folgen aufgeführt.
Voraussetzungen
- Personalausweis oder Reisepass
- eigene Geburtsurkunde
- ggf. die Heiratsurkunde
- bei einer vorgeburtlichen Mutterschaftsanerkennung: Mutterpass
Alle Urkunden im Original plus eventuell erforderlicher Übersetzungen.
Fristen
Beurkundung vor oder nach der Geburt des Kindes.
Preis / Kosten
Es fallen beim Standesamt und Jugendamt keine Gebühren an.