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Bürgerbüro
Telefon: 0 28 42 / 912-201, -204 bis -207, -211 und -444
E-Mail:
buergerbuero@kamp-lintfort.de
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Informationen zum Öffnen und Speichern von PDF-Dokumenten finden Sie in unserer Hilfe.
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Inhalt
Kinderreisepass
Terminabsprache erforderlich
Aktuell ist aufgrund der erforderlichen Maßnahmen nach der Coronaschutzverordnung eine Terminabsprache für das Bürgerbüro erforderlich. Termine können Sie wie folgt vereinbaren:
- Terminanfrage online oder
- per E-Mail an buergerbuero@kamp-lintfort.de oder
- telefonisch unter 0 28 42 / 912-444 und -204 bis -207.
allgemeine Informationen
Jedes Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit kann einen Kinderreisepass erhalten. Den Antrag hierfür müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer bzw. Betreuerin) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist die schriftliche Zustimmungserklärung (siehe hinterlegtes Formular) der oder des weiteren Personensorgeberechtigten vorzulegen. Desweiteren wird von beiden Personensorgeberechtigten der Personalausweis bzw. Reisepass oder eine beglaubigte Abschrift dieser zwecks Überprüfung der Unterschrift benötigt.
Bei ledigen, alleinstehenden Müttern ist grundsätzlich vom alleinigen Antragsrecht auszugehen. Dies gilt insbesondere, sofern das Kind nach dem Melderegistereintrag mit alleiniger oder Hauptwohnung bei der Mutter gemeldet ist. Ledige, alleinstehende Väter müssen bei Antragstellung einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder darüber erbringen, daß sich das Kind bei gemeinsamer Sorge mit dem Einverständnis der Mutter oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei dem Vater aufhält.
Ab dem 1. Januar 2021 können Kinderreisepässe nur noch mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten ausgestellt werden. Auch können Verlängerung der Gültigkeitsdauer ab dem 1. Januar 2021 maximal zwölf Monate betragen. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.
Hierbei ist zu beachten, dass die Antragstellung für die Verlängerung des vorhandenen Kinderreisepasses spätestens 1 Tag vor Ablauf der Gültigkeit erfolgen muss, da ansonsten eine Verlängerung nicht mehr möglich ist. Bei späterer Beantragung muss ein neuer Kinderreisepass ausgestellt werden.
Unabhängig vom Alter des Kindes ist die Anwesenheit des Kindes bei der Antragstellung notwendig.
Bitte beachten Sie, dass der Kinderreisepass nicht von allen Staaten anerkannt wird. Vergewissern Sie sich vor Antritt der Reise, ob der Staat, in den Sie einreisen möchten, die Kinderreisepässe akzeptiert.
Hinweis für Reisen in die USA
Wenn Ihr Kind nur einen vorläufigen Reisepass besitzt, benötigen Sie für Reisen in die USA zusätzlich ein Visum. Das Visum können Sie bei der US-Botschaft oder dem amerikanischen Generalkonsulat beantragen. Eine Einreise in die USA ohne Visum ist nur mit einem Reisepass möglich, der mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein muss.
Preis / Kosten
- Ausstellung eines Kinderreisepasses 13 €
- Verlängerung oder Änderung des Kinderreisepasses 6 €
- Zahlung in „bar" oder „ec-cash" möglich
benötigte Unterlagen
- Falls vorhanden, bitte den alten Kinderreisepass bzw. Kinderausweis mitbringen.
- Zustimmungserklärung von beiden Personensorgeberechtigten -Personalausweis oder Reisepass beider Personensorgeberechtigten
- aktuelles biometrisches Foto des Kindes, nicht älter als 3 Monate
- Vorlage des Familienstammbuches oder der Geburtsurkunde (bei ausländischen Urkunden ist eine Übersetzung in deutscher Sprache von einem anerkannten Übersetzer notwendig). Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.