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Kanalanschlussbeiträge
Wenn ein Grundstück an den städtischen Abwasserkanal angeschlossen werden kann, ist hierfür ein einmaliger Beitrag zu zahlen.
Im Rahmen des Bauantragsverfahrens wird geprüft, ob für das Grundstück ein Kanalanschlussbeitrag zu zahlen ist. Gleiches gilt, wenn ein Bebauungsplan aufgestellt wird, der eine bauliche oder gewerbliche Nutzung von Grundstücken festsetzt.
Der Kanalanschlussbeitrag richtet sich nach der Größe des Grundstücks und dessen rechtlichen Nutzbarkeit. Weitere detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte der Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung.
Beim Kauf von städtischen Grundstücken ist der Kanalanschlussbeitrag in der Regel im Kaufpreis enthalten.
Bei berechtigtem Interesse kann eine Bescheinigung über gezahlte Kanalanschlussbeiträge angefordert werden. Nähere Informationen sind unter der Dienstleistung Anliegerbescheinigung erfasst.
Preis / Kosten
Einmalig zu zahlender Beitrag gemäß Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung).