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Breuer, Sabine

Telefon: 0 28 42 / 912-391
E-Mail:
sabine.breuer@kamp-lintfort.de

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Inhalt

Hausnummern

Hausnummern sind Bestandteil einer Lagebezeichnung / Adresse. Dadurch ist es möglich, einzelne Gebäude zu identifizieren und aufzufinden. Eine strukturierte Gliederung des Stadtgebietes anhand von Straßennamen und Hausnummern dient dem Interesse der Allgemeinheit und hat erhebliche Bedeutung für Meldewesen, Polizei, Post, Feuerwehr und Rettungsdienst. Sie dient als allgemeiner Suchbegriff in allen gängigen Navigationssystemen.

Hausnummern werden im Rahmen der Baugenehmigung vergeben. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (wie Änderungen des Gebäudebestandes) kann eine vergebene Hausnummer geändert werden. Dazu ist ein Antrag des Grundstückseigentümers erforderlich.

Der Hauseigentümer hat dafür zu sorgen, dass die zugeteilte Hausnummer dauerhaft und von der Straße aus gut sichtbar zu erkennen ist.

Nur der Eigentümer kann eine Änderung bzw. Ergänzung einer zusätzlichen Hausnummer beantragen. Der Antrag ist formlos in schriftlicher Form inklusive eines Lageplanes aus dem ersichtlich wird wo der Hauseingang und die Zuwegung liegt.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist formlos in schriftlicher Form inklusive eines Lageplanes aus dem ersichtlich wird wo der Hauseingang und die Zuwegung liegt.

Fristen

Die Antragstellung ist an keine Frist gebunden.

Preis / Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlagen

§ 126 Abs. 3 Satz 2 BauGB

Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Im Übrigen gelten die landesrechtlichen Vorschriften.