Unternavigation
Info-Bereich & Anleser
Kontakt
Otte, Jörg
Telefon: 0 28 42 / 912-314
E-Mail:
joerg.otte@kamp-lintfort.de
Online-Service
Weitere Informationen
Formulare
Informationen zum Öffnen und Speichern von PDF-Dokumenten finden Sie in unserer Hilfe.
Links
zugeordnete Lebenslage
Inhalt
Grundstückszufahrten / Bordsteinabsenkungen
Bei der Errichtung eines Neubaus oder einer Garage können Grundstückseigentümer in die Situation gelangen, dass sie eine neue Grundstücksüberfahrt zum öffentlichen Verkehrsbereich benötigen.
Um auf ein Grundstück an einer öffentlichen Straße mit Kraftfahrzeugen hinauffahren zu können, muss eine Grundstückszufahrt in abgesenkter Form für den Grundstückseigentümer verpflichtend vorhanden sein. Das Befahren über eine Hochbordsteinanlage sowie eine Überwindung der Hochbordsteinanlage mit provisorischen Mitteln ist nicht zulässig.
Die technische Ausführung einer Bordsteinabsenkung mit Anpassung der vorhandenen Nebenanlagen (Gehweg und eventuell Radweg) darf nur durch ein von der Stadt beauftragtes zertifiziertes Unternehmen durchgeführt werden. Eine Beauftragung eines Unternehmens durch den Antragsstellenden ist nicht zulässig.
Verfahrensablauf
Die Bordsteinabsenkung ist schriftlich in zweifacher Ausfertigung (mittels Brief, E-Mail oder Online-Formular) zu beantragen. Im Antrag ist die genaue Lage der geplanten Bordsteinabsenkung unter Beifügung eines Lageplanes zu definieren. Die Bearbeitungsdauer beträgt im Durchschnitt 3 Monate (Eingang der Kostenübernahmeerklärung bis zur Fertigstellung).
Bei einem noch nicht bebauten Grundstück, für das ein laufendes Baugenehmigungsverfahren besteht und Stellplätze oder Garagen geplant sind, ist ein Antrag auf eine Bordsteinabsenkung im Zuge der Herstellung des Bauvorhabens zu beantragen.
Nach Eingang des Antrags wird von der bauausführenden Firma ein Angebot erstellt, welches dem Antragsteller zugeschickt wird. Zur Auftragserteilung hat der Antragsteller eine Kostenübernahmeerklärung abzugeben.
Nach Fertigstellung der Bauarbeiten findet eine gemeinsame Abnahme durch die Stadt und dem beauftragten Unternehmen statt. Über die Abnahme wird eine schriftliche Abnahmeniederschrift gefertigt.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt ist der Grundstückeigentümer oder die Grundstückseigentümerin. Einen Antrag können auch vom Grundstückseigentümer beauftragte Personen (bitte entsprechende Vollmacht beifügen) oder von einem Bauträger gestellt werden. Es ist ein Lageplan mit Darstellung der gewünschten Grundstückszufahrt den Antragsunterlagen beizufügen.
Fristen
Sollte ein Grundstück mit Garage oder Stellplatz noch nicht über eine erforderliche Bordsteinabsenkung verfügen, ist nachträglich ein entsprechender Antrag zu stellen. Der Antrag ist spätestens einen Monat nachdem die Stadt Kenntnisnahme über die Verpflichtung hat, zu stellen.
Liegt bei einem unbebauten Grundstück eine bauordnungsrechtliche Genehmigung der Hochbauten vor oder erfolgte eine Aufforderung durch das Tiefbau- und Grünflächenamt, hat der Adressat der Baugenehmigung einen Antrag auf Herstellung einer Grundstückzufahrt zu stellen.
Preis / Kosten
Alle mit der Bordsteinabsenkung verbundenen Kosten trägt der Antragstellende. Hierzu gehören die Kosten für die Herstellung der Veränderung einer Bordsteinabsenkung, eventuelle verkehrsrechtliche Anordnungen und sonstige durch die Stadt notwendigen Genehmigungen. Es werden die tatsächlichen Kosten einschließlich anfallender Verwaltungsgebühren an den Antragssteller weitergegeben.