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Inhalt

Teilung eines Grundstückes (keine Gebäude)

Antrag auf Genehmigung gemäß § 7 BauO NRW 2018 für ein bebautes Grundstück sowie Ausstellung eines Zeugnisses für den Fall, dass eine Genehmigung zur Grundstücksteilung nicht erforderlich ist.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Grundstücksteilung kann vom Eigentümer oder Erbbauberechtigten gestellt werden. Zudem kann der Antrag auch durch das öffentlich-bestellte Vermessungsbüro eingereicht werden, wenn Sie eine Vollmacht erteilt haben. Andere Personen (wie Erwerber, Mieter) benötigen zur Beantragung ebenfalls eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht.

Voraussetzungen

  • Antragsvordruck, ausgefüllt und unterzeichnet
  • amtlicher Lageplan, aufgestellt durch eine/n öffentlich-bestellte/n Vermessungsingenieur/in, mit Angaben über das Baugrundstück und die Nachbarschaft und mit Eintragungen über das vorhandene Baurecht (etwa Baugrenzen), aller vorhandenen Anlagen, deren Nutzung, Baulasten und weiteren Eintragungen, die zur Beurteilung relevant sein könnten sowie Einzeichnung der neuen Teilungsgrenze mit Angabe der neuen Grundstücksgrößen
  • Name und Adresse des Antragstellers und dessen Unterschrift auf allen Bauvorlagen

Diese Unterlagen reichen Sie mindestens zweifach beim Bauordnungsamt der Stadt Kamp-Lintfort ein.

Rechtsgrundlagen

§ 19 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Grundstücksteilung Genehmigung
Antrag auf Grundstückteilung Beglaubigung
Stadt Kamp-Lintfort - 63 Bauordnungsamt - Untere Denkmalbehörde
Südstraße947475 Kamp-Lintfort
+49 2842 - 912-0
info@kamp-lintfort.de