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Hiller, Anne
Telefon: 0 28 42 / 912-363
E-Mail:
anne.hiller@kamp-lintfort.de
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Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer wird nach dem Gewerbersteuergesetz von Gewerbetreibenden erhoben.
Grundlage der Besteuerung ist der Gewerbeertrag. Der Gewerbeertrag ist wiederum die Grundlage für die Festsetzung des Steuermessbetrages durch die Finanzämter.
Die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer errechnet sich aus dem von den Kommunen festzusetzenden Hebesatz multipliziert mit dem vom Finanzamt vorgegebenen Steuermessbetrag.
Die Stadt Kamp-Lintfort hat den Hebesatz seit 2017 auf 490% festgelegt. Der Hebesatz wird jährlich mit der Haushalssatzung beschlossen und veröffentlicht.
Detailfragen im Zusammenhang mit der Berechnung der Gewerbesteuer, der Festsetzung durch Steuerbescheid und der Zahlungstermine beantworten wir gerne.
Weitere Informationen:
Gewerbemeldestelle - Ab-, An- und Ummeldung eines Gewerbebetriebes
Finanzamt Kamp-Lintfort - Vordrucke für die Betriebserfassung, Umsatzsteueranmeldung, Gewerbesteuererklärung
Handelsregister beim Amtsgericht Rheinberg - zum Beispiel bei Gründung einer GmbH
Steuerberaterkammer Düsseldorf - Verzeichnis der Steuerberater
Rheinische Notarkammer - Notarsuche zur Abfassung von Gesellschaftsverträgen, Eintragungen im Handelsregister
wir4 - Wirtschaftsförderung für Moers, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg - Gewerbeflächen
Voraussetzungen
Gewerbesteuererklärung, elektronisch übermittelt
Fristen
Nicht steuerlich beratene Steuerpflichtige: Abgabe der Gewerbesteuererklärung bis zum 31.7. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres.Steuerlich beratene Steuerpflichtige (z. B. Abgabe der Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberater): Abgabe der Gewerbesteuererklärung bis zum 28.2. des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres
Preis / Kosten
Es fallen keine Gebühren an.