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Gestattungsverträge, dingliche Rechte
Gestattungsverträge sind erforderlich, wenn
- städtischer Grundbesitz mit Nutzungsrechten belastet werden muss (z. B. Verlegung privater Leitungen, Aufstellung von Beschilderungen, Baulasten, Grenzabstände, Wegerechte).
- private Grundstücke für städtische Interessen benötigt werden (z. B. Verlegung von städtischen Leitungen, Errichtung von Feuerlöschbrunnen, Grundwassermessstellen, Geh- und Fahrrechte).
Soweit in Gestattungsverträgen dingliche Rechte vereinbart wurden, werden diese durch Eintragung im Grundbuch gesichert. Auch bei Verkauf von städtischen Wohnbau- oder Gewerbegrundstücken werden dingliche Rechte (Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle, Nutzungsbeschränkungen, Wiederkaufsrecht, beschränkte persönliche Dienstbarkeiten) vereinbart und verwaltet (wie Erteilung von Löschungsbewilligungen undVorrangseinräumungserklärungen).