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Pousen, Marlies
Telefon: 0 28 42 / 912-208
Mobil: 0 160 / 6 06 91 62
E-Mail:
marlies.pousen@kamp-lintfort.de
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(Wirtschafts-Service-Portal NRW)
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Inhalt
Gestattung vorübergehender Gaststättenbetriebe
Wenn Sie eine Veranstaltung aus besonderem Anlass (zum Beispiel Geschäftseröffnung, Sportfest, Straßenfest) durchführen und dabei alkoholische Getränke abgeben wollen, benötigen Sie eine Gestattung. Eine Gestattung ist eine Gaststättenerlaubnis, die unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf erteilt wird.
Besondere Anlässe sind immer nur kurzzeitige Ereignisse.
Für die Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken müssen Sie keine Erlaubnis beantragen.
Fristen
Das Erlaubnisverfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen, es empfiehlt sich daher den Antrag frühzeitig mindestens 2 Wochen vor der geplanten Veranstaltung zu stellen.