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Telefon: 0 28 42 / 912-201, -204 bis -207, -211 und -444
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Fundsachen

Haben Sie etwas gefunden oder verloren?

Damit die Verliererin / der Verlierer schnellstmöglich wieder zu seinem Eigentum kommt, nutzen Sie die angegebenen Kontaktmöglichkeiten zum Fundbüro.

Kontaktmöglichkeiten zum Fundbüro

  • Nutzen Sie unser Online Formular,
  • Telefonisch können Sie das Fundbüro unter der angegebenen Telefonnummer erreichen oder
  • Persönlich vorsprechen während der Sprechzeiten.

Außerhalb der Öffnungszeiten des Fundbüros können Fundsachen bei einer Polizeidienststelle abgegeben werden. Die Fundstücke erhält das Fundbüro in der Regel nach zwei bis drei Wochen durch die Polizeidienststelle.

Was versteht man unter Fundsachen?

Fundsachen sind alle beweglichen Sachen, die ohne Absicht abhandengekommen (verloren) sind.

Sofern bei einer Fundsache Name und Anschrift des Eigentümers bekannt werden, wird dieser umgehend benachrichtigt (zum Beispiel bei Personalausweis, Führerschein und ähnliches).

Fundgegenstände von Personen, die keinen Wohnsitz in Kamp-Lintfort haben, werden dem Fundbüro des Wohnortes übersandt.

Grundsätzlich werden Fundsachen 6 Monate lang aufbewahrt. Konnte bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist kein Eigentümer der Fundsache ermittelt werden, so kann der Finder daran Eigentum erwerben.

Sollte der Gegenstand dem Fundbüro zur Verwahrung überlassen worden sein und der Finder Interesse am Eigentumserwerb angemeldet haben, wird dieser nach Ablauf der Frist angeschrieben, dass die Fundsache abgeholt werden kann. Vor Ort wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Diese richtet sich nach dem Wert der Fundsache und muss in Barzahlung erfolgen.

Verwahrung von Fundsachen:

Wert der FundsacheGebühr
bis 25 Eurogebührenfrei
über 25 bis 150 Euro10,00 Euro
über 150 bis 500 Euro15,00 Euro
über 500 bis 1.000 Euro20,00 Euro
je weitere 500,00 Euro20,00 Euro
Zuschlag für die Verwahrung sperriger Fundsachen (Fahrräder, Kinderwagen, u.ä.)15,00 Euro

Verzichten Sie als Finder auf den Eigentumserwerb an Fundsachen, geht das Eigentum auf die Stadt Kamp-Lintfort über und die Fundsachen werden versteigert.

Fundtiere

Fundtiere sind Haustiere, die entlaufen oder auf andere Weise ihrem Eigentümer abhandengekommen sind und auf dem Gebiet der Stadt Kamp-Lintfort gefunden wurden. Ausgesetzte Tiere oder herrenlose Tiere sind keine Fundtiere im Sinne des Gesetzes, sie werden aber als solche behandelt.

Wenn Sie ein Fundtier finden, informieren Sie bitte während der Dienstzeiten das Ordnungsamt.

Außerhalb der Dienstzeiten rufen Sie bitte die Polizeiinspektion Kamp-Lintfort, Telefon 0 28 42 / 934-14 22, an. Der Bereitschaftsdienst des Ordnungsamtes wird dann durch die Polizei unterrichtet.

Sie können das Fundtier aber auch tagsüber selbst in die Tierherberge Kamp-Lintfort, Drehmannshof 2, Telefon 0 28 42 / 9 28 32 13 bringen.

Fristen

Die Antragstellung ist an keine Frist gebunden.

Preis / Kosten

Gebührenhöhe gemäß Anhang Tarifstelle 2 bis 2.3.2.6 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung Landesrecht Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW)

Eine Verwaltungsgebühr wird vor Ort erhoben, diese richtet sich nach dem Wert der Fundsache.

Rechtsgrundlagen

 

Fundsachen Herausgabe https://www.kamp-lintfort.de/de/dienstleistungen/fundsachen/
Fundsachen Statusabfrage https://www.kamp-lintfort.de/de/dienstleistungen/fundsachen/
Fundsachen Versteigerung https://www.kamp-lintfort.de/de/dienstleistungen/fundsachen/
Fundsachen Verwahrung https://www.kamp-lintfort.de/de/dienstleistungen/fundsachen/
Stadt Kamp-Lintfort - 32-33 Bürgerbüro
Am Rathaus247475 Kamp-Lintfort
+49 2842 - 912-0
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