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Führerscheinumtausch
In Umsetzung der 3. EU Führerscheinrichtlinie wurden zum 19.01.2013 neue Kartenführerscheine eingeführt. Der neue Kartenführerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren. Alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine, egal ob grau, rosa oder Karte, müssen bis spätestens zum 18.01.2033 in den neuen befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden.
Im Bürgerbüro Kamp-Lintfort kann lediglich ein Umtausch beantragt werden - heißt der Wechsel vom bisherigen Führerschein zum neuen EU-Kartenführerschein. Die Beantragung in anderen Fällen, z. B. nach Verlust des Führerscheins oder nach Namensänderung, muss beim Kreis Wesel erfolgen.
Verfahrensablauf
Ein Führerschein muss persönlich beim Kreis Wesel oder beim Bürgerbüro der Stadt Kamp-Lintfort beantragt werden. Grund hierfür ist, dass die Person mit dem biometrischen Lichtbild abzugleichen ist und eine Unterschrift geleistet werden muss.
Nach der Beantragung im Bürgerbüro werden die Anträge dem Kreis Wesel und anschließend der Bundesdruckerei GmbH in Berlin übermittelt. Die Bundesdruckerei produziert die Dokumente und schickt diese postalisch zum Straßenverkehrsamt in Moers. Dort erfolgt dann die Aushändigung des neuen Führerscheins an Sie.
Voraussetzungen
Anspruchsvoraussetzungen:
- Haupt- oder alleinigen Wohnsitz in Kamp-Lintfort
Erforderliche Unterlagen:
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
- bisherigen Führerschein
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (höchstens sechs Monate alt)
- sofern vorhanden: letzte Personenstandsurkunde (Heirats- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde; sofern Sie ledig sind: Geburtsurkunde)
Ein Führerschein muss höchstpersönlich beantragt werden, weshalb die betroffene Person anwesend sein muss.
Fristen
Die konkreten Umtauschfristen sind wie folgt geregelt:
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (graue und rosa Führerscheine):
Jahrgang | Frist umgetauscht bis … |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.01.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
1971 - oder später | 19.01.2025 |
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (Kartenführerscheine): | |
Ausstellungsjahr | Frist umgetauscht bis … |
1999 - 2001 | 19.01.2026 |
2002 - 2004 | 19.01.2027 |
2005 - 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Preis / Kosten
- 25,30 Euro
Die Gebühr kann im Bürgerbüro in bar oder per EC-Karte beglichen werden.