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Telefon: 0 28 42 / 912-201, -204 bis -207, -211 und -444
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buergerbuero@kamp-lintfort.de
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Inhalt
Fischereischeinerteilung/Verlängerung
Sofern Sie die Fischerei ausüben möchten, benötigen Sie einen Fischereischein.
Den Fischererschein wird für die Dauer von einem oder fünf Jahren ausgestellt.
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischerprüfung abgelegt hat, kann wahlweise einen Jahres- oder 5-Jahres-Fischereischein erhalten.
Darüber hinaus werden Jugendfischereischeine ausgestellt.
Einen Jugendfischereischein kann derjenige erhalten, der das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat. Der Jugendfischereischein berechtigt allerdings nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers.
Verfahrensablauf
Die Neuausstellung eines Fischereischeins erfolgt nach erstmalig bestandener Prüfung. Aber auch wenn kein Feld für die Verlängerung mehr frei ist oder ein altes Modell (erkennbar an vier Verlängerungsfeldern) vorliegt, ist eine Neuausstellung erforderlich. Diese kann nur persönlich im Bürgerbüro Kamp-Lintfort erfolgen.
Eine Verlängerung kann auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.
Sowohl bei der Verlängerung als auch bei der Neuausstellung wird der Schein direkt mitgegeben.
Voraussetzungen
Anspruchsvoraussetzungen:
- Haupt- oder alleinigen Wohnsitz in Kamp-Lintfort
- bestandene Fischerprüfung
Erforderliche Unterlagen:
a) Neuausstellung eines Fischereischeines
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
- Prüfungszeugnis
- aktuelles biometrisches Lichtbild (höchstens sechs Monate alt)
b) Verlängerung eines Fischereischeines
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
- Prüfungszeugnis
- bisherigen Fischereischein
- ggf. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (höchstens sechs Monate alt), wenn kein Feld für eine Verlängerung mehr frei ist oder Sie noch einen Fischereischein mit nur vier Verlängerungsfeldern haben
- sofern Sie die Verlängerung nicht persönlich vornehmen können, ist zusätzlich eine schriftliche Vollmacht (und ein Ausweisdokument der bevollmächtigten Person) erforderlich
Fristen
Die Antragstellung ist an keine Frist gebunden.
Preis / Kosten
- 1-Jahres-Fischereischein 16,00 Euro
- 5-Jahres-Fischereischein 48,00 Euro
- Jugendfischereischein 8,00 Euro
- Ersatzfischereischein 5,00 Euro
Die Gebühr kann im Bürgerbüro in bar oder per EC-Karte beglichen werden.