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Ehrenamtliche Vormundschaften Pflegschaften
Kinder und Jugendliche werden gewöhnlich von ihren Eltern versorgt und in rechtlichen Fragen vertreten. Wenn Eltern das Sorgerecht für ihre minderjährigen Kinder aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr ausüben können oder dürfen, richtet das Familiengericht eine Vormundschaft ein. Wird Eltern nicht das gesamte Sorgerecht entzogen, sondern nur Anteile auf einen Vormund übertragen, so spricht man von einer Pflegschaft. Die Bestellung des Vormunds/Pflegers erfolgt durch das Familiengericht. Das Jugendamt unterstützt bei der Suche und Auswahl der am besten geeigneten Person. Beendet wird eine Vormundschaft/ Pflegschaft in der Regel bei Eintritt der Volljährigkeit oder wenn die Gründe zu ihrer Einrichtung nicht mehr bestehen.
Mit der Reform des Vormundschaftsgesetzes zum 01.01.2023 möchte der Gesetzgeber den Bereich der Ehrenamtlichen Vormundschaften stärken. So können vorrangig Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit die rechtliche Betreuung für ein minderjähriges Kind übernehmen. Das Jugendamt der Stadt Kamp-Lintfort unterstützt engagierte Bürger und Bürgerinnen bei der Vorbereitung auf diese Aufgabe und steht bei der Ausübung beratend und unterstützend zur Seite.