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Inhalt

Ehefähigkeitszeugnis

In vielen Ländern wird ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt, welches dem Standesamt im Ausland bestätigt, dass es keine Hindernisse für eine Ehe zwischen den beiden im Ehefähigkeitszeugnis genannten Personen gibt. Zuständig für die Ausstellung ist das Standesamt an Ihrem Wohnsitz. Sollten Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, ist das Standesamt zuständig, wo der letzte Wohnsitz in Deutschland war. Es wird die Ehefähigkeit beider Eheschließenden geprüft und es muss zumindest eine/r die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist schriftlich zu stellen.

Voraussetzungen

Wegen der unterschiedlichsten Konstellationen kontaktieren Sie uns bitte vorab, damit wir die benötigten Unterlagen benennen können.

Fristen

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist nur 6 Monate ab Ausstellungstag gültig.

Preis / Kosten

Es werden Gebühren in Höhe von 88,00 Euro fällig.

Rechtsgrundlagen

§ 39 Personenstandsgesetz (PStG)

 

Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung
Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung für Ausländer
Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung von Deutschen ohne jemals mit Inlandswohnsitz
Ehefähigkeitszeugnis Befreiung
Ehefähigkeitszeugnis Befreiung für Ausländer
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