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Kollenbach, Daniel
Telefon: 0 28 42 / 912-310
E-Mail:
daniel.kollenbach@kamp-lintfort.de
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- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz (Online-Formular)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §9 Denkmalschutzgesetz
zugeordnete Lebenslage
Inhalt
Denkmalschutz
Denkmale prägen die Kulturlandschaft einer Region und spielen eine zentrale Rolle in der Erfahrungswelt jedes Menschen. Nicht nur als bedeutende Kunstschätze, sondern auch als Zeugnisse früheren Lebens, Arbeitens und Handelns sind sie für das Verständnis der heutigen Zeit von unschätzbarem Wert. Im Regelfall reagieren Denkmale außerordentlich empfindlich auch auf kleinste Veränderungen. Zur Substanzerhaltung und Behebung von Mängeln und Schäden gilt es, in Zusammenarbeit mit Behörden, Eigentümern, Architekten und Handwerkern denkmalgerechte Lösungen zu finden.
Um diese Werte auch weiterhin zu sichern sind in den einzelnen Kommunen Denkmalbehörden eingerichtet, die bei An-, Um- oder Ausbaumaßnahmen beratend helfen.
Unabhängig von einer bauaufsichtlichen Genehmigung bedürfen Baumaßnahmen an Denkmälern grundsätzlich einer denkmalrechten Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. Bei der Stadt Kamp-Lintfort fungiert das Bauordnungsamt auch als Untere Denkmalbehörde.