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Bodenschutz
Mit Inkrafttreten des Bundesbodenschutzgesetzes 1999 wurde erstmals eine bundesweit einheitliche Rechtsgrundlage zum Schutz des Bodens geschaffen. Es sieht vor, die Funktion des Bodens zu schützen (Vorsorgeprinzip) und wiederherzustellen (Nachsorgeprinzip). Falls Sie Fragen zu Bodenschutz, Bodensanierungen oder Entsiegelungen haben, setzen Sie sich bitte mit dem Tiefbauamt in Verbindung.
Rechtsgrundlagen
Landesbodenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBodSchG NRW)