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Bodenrichtwerte
Die Bodenrichtwerte stellen durchschnittliche Lagewerte für baureife Grundstücke dar. Sie werden jährlich jeweils zum 31.12. gemäß § 196 (1) Baugesetzbuch vom Gutachterausschuss des Kreises Wesel beschlossen.
Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Lagewert für Grundstücke innerhalb eines Gebietes mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Er gilt je Quadratmeter Grundstücksfläche und ist bezogen auf ein Grundstück, dessen Eigenschaften für dieses Gebiet typisch sind (sogenannte Richtwertgrundstücke).
Abweichungen nach Lage, Größe, Art und Maß der baulichen Nutzung und des Erschließungszustandes sind durch Zu- und Abschläge zu berücksichtigen. Es werden nur mündliche Auskünfte erteilt.
Schriftliche Auskünfte sowie detailliertere Aussagen zu speziellen Grundstücken erhalten Sie im Internet unter boris.nrw.de oder bei der
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses des Kreises WeselReeser Landstraße 31
46483 Wesel
E-Mail: gutachterausschuss@kreis-wesel.de
Telefon: 0 281 / 207-24 03
Web: hwww.kreis-wesel.de/de/themen/gutachterausschuss/
Voraussetzungen
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Fristen
Die Antragstellung ist an keine Frist gebunden.
Preis / Kosten
Die mündliche Auskunft über Bodenrichtwerte und die Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte in den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind kostenfrei. Die Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte im Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) sind kostenfrei. Für schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte werden eine Grundgebühr zuzüglich einer Gebührfür jeden Bodenrichtwert erhoben. Für standardisierte Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte (Bauflächen) wird eine Gebühr je Grundstück erhoben. Für Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte für den Bereich eines Gutachterausschusses werden Gebühren erhoben.