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Felder, Hauke
Telefon: 0 28 42 / 912-354
E-Mail:
hauke.felder@kamp-lintfort.de
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Personenbezogener Behindertenparkplatz
Menschen, die außergewöhnlich gehbehindert oder blind sind, können einen personenbezogenen Behindertenparkplatz beantragen.
Die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes berührt die Interessen anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, weil dieser Parkplatz der Allgemeinheit nicht mehr zur Verfügung steht. Daher besteht die gesetzliche Verpflichtung zu prüfen, ob dieses Parksonderrecht erforderlich und auch vertretbar ist. Deshalb wird immer eine Einzelfallentscheidung getroffen. Einen Rechtsanspruch auf einen personenbezogenen Behindertenparkplatz gibt es nicht.
Die Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes kann nur für die Gültigkeitsdauer Ihres Schwerbehindertenausweises genehmigt werden.
Verfahrensablauf
Für die Beantragung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes füllen Sie bitte das anliegende Antragsformular aus und lesen Sie aufmerksam das Merkblatt.
- Antragstellung,
- Prüfung,
- ggf. Ortstermin,
- Einzelfallentscheidung
Voraussetzungen
Voraussetzung hierfür ist ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" oder "BL". Dies gilt auch, wenn Sie beidseitig an Amelie (Fehlen von Gliedmaßen) oder Phokomelie (Hände oder Füße direkt am Körper) oder an vergleichbaren Funktionseinschränkungen erkrankt sind.
Fristen
Die Antragstellung ist an keine Frist gebunden.
Preis / Kosten
Es fallen keine Gebühren an.