Info-Bereich & Anleser

Kontakt

Bürgerbüro

Telefon: 0 28 42 / 912-201, -204 bis -207, -211 und -444
E-Mail:
buergerbuero@kamp-lintfort.de

Weitere Informationen

zugeordnete Lebenslage


Inhalt

Beglaubigungen

Eine Beglaubigung ist die Bestätigung der Übereinstimmung einer Kopie/Abschrift mit einem Original durch einen Beglaubigungsvermerk.

Dazu wird das Original des Schriftstückes mit einer davon gefertigten Kopie oder Abschrift verglichen und mit einem Beglaubigungsvermerk versehen. Die so beglaubigte Kopie/Abschrift kann im allgemeinen Rechtsverkehr an die Stelle des Originals treten.

Verfahrensablauf

Für die Beglaubigung ist eine Vorsprache im Bürgerbüro Kamp-Lintfort erforderlich. In der Regel wird die beglaubigte Kopie direkt bei der Antragstellung ausgehändigt.

Voraussetzungen

Voraussetzungen
  • Haupt- oder alleinigen Wohnsitz in Kamp-Lintfort
  • Das Schriftstück muss von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sein oder die Abschrift oder Kopie muss zur Vorlage bei einer deutschen Behörde bestimmt sein
  • Eine Unterschrift wird nur beglaubigt, wenn sie in Gegenwart des/der Sachbearbeiters/in vollzogen bzw. von diesem/r anerkannt wird.
Nicht beglaubigt werden unter anderem
  • Schriftstücke, für die eine öffentliche Beglaubigung nach § 129 BGB (beispielhaft durch einen Notar) vorgesehen sind
  • Personenstandsurkunden - diese sind beim zuständigen Standesamt anzufordern
  • Führerscheine und Nationalpässe - hier darf der Effekt, dass die Kopie an die Stelle des Originals tritt, gerade nicht eintreten.
  • Abschriften und Kopien, wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist. (Die Beglaubigung eines Auszuges ist hingegen unter ausdrücklichem Hinweis hierauf zulässig.)
  • Da die Zulässigkeit der amtlichen Beglaubigung im Wesentlichen vom (Rechts-)Charakter des Originals abhängt, bedarf es der Kenntnis seines Inhaltes. Dies schließt die Beglaubigung fremdsprachiger Schriftstücke grundsätzlich aus.
  • Kopien von Schriftstücken, die Durchstreichungen oder Ergänzungen enthalten, die im Original nicht vorhanden sind.
Erforderliche Unterlagen
  • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
  • Originaldokument
  • Eine Unterschrift wird nur beglaubigt, wenn sie in Gegenwart des/der Sachbearbeiters/in vollzogen bzw. von diesem/r anerkannt wird. Insofern ist die Anwesenheit der betroffenen Person erforderlich.

Fristen

Die Antragstellung ist an keine Frist gebunden.

Preis / Kosten

  • 5,00 Euro je Dokument
  • Beglaubigungen von Unterschriften je 3,00 Euro

Die Gebühr kann im Bürgerbüro in bar oder per EC-Karte beglichen werden.

Rechtsgrundlagen

§ 33 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW)

 

Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung
Abschriften Beglaubigung
Ausdrucke elektronischer Dokumente Beglaubigung
elektronische Dokumente Beglaubigung
fototechnisch hergestellte Negative von Schriftstücken Beglaubigung
Unterschriften Beglaubigung
Stadt Kamp-Lintfort - 32-33 Bürgerbüro
Am Rathaus247475 Kamp-Lintfort
+49 2842 - 912-0
info@kamp-lintfort.de