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Bürgerbüro
Telefon: 0 28 42 / 912-201, -204 bis -207, -211 und -444
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Beglaubigungen
Eine Beglaubigung ist die Bestätigung der Übereinstimmung einer Kopie/Abschrift mit einem Original durch einen Beglaubigungsvermerk.
Dazu wird das Original des Schriftstückes mit einer davon gefertigten Kopie oder Abschrift verglichen und mit einem Beglaubigungsvermerk versehen. Die so beglaubigte Kopie/Abschrift kann im allgemeinen Rechtsverkehr an die Stelle des Originals treten.
Verfahrensablauf
Für die Beglaubigung ist eine Vorsprache im Bürgerbüro Kamp-Lintfort erforderlich. In der Regel wird die beglaubigte Kopie direkt bei der Antragstellung ausgehändigt.
Voraussetzungen
Voraussetzungen
- Haupt- oder alleinigen Wohnsitz in Kamp-Lintfort
- Das Schriftstück muss von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sein oder die Abschrift oder Kopie muss zur Vorlage bei einer deutschen Behörde bestimmt sein
- Eine Unterschrift wird nur beglaubigt, wenn sie in Gegenwart des/der Sachbearbeiters/in vollzogen bzw. von diesem/r anerkannt wird.
Nicht beglaubigt werden unter anderem
- Schriftstücke, für die eine öffentliche Beglaubigung nach § 129 BGB (beispielhaft durch einen Notar) vorgesehen sind
- Personenstandsurkunden - diese sind beim zuständigen Standesamt anzufordern
- Führerscheine und Nationalpässe - hier darf der Effekt, dass die Kopie an die Stelle des Originals tritt, gerade nicht eintreten.
- Abschriften und Kopien, wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist. (Die Beglaubigung eines Auszuges ist hingegen unter ausdrücklichem Hinweis hierauf zulässig.)
- Da die Zulässigkeit der amtlichen Beglaubigung im Wesentlichen vom (Rechts-)Charakter des Originals abhängt, bedarf es der Kenntnis seines Inhaltes. Dies schließt die Beglaubigung fremdsprachiger Schriftstücke grundsätzlich aus.
- Kopien von Schriftstücken, die Durchstreichungen oder Ergänzungen enthalten, die im Original nicht vorhanden sind.
Erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
- Originaldokument
- Eine Unterschrift wird nur beglaubigt, wenn sie in Gegenwart des/der Sachbearbeiters/in vollzogen bzw. von diesem/r anerkannt wird. Insofern ist die Anwesenheit der betroffenen Person erforderlich.
Fristen
Die Antragstellung ist an keine Frist gebunden.
Preis / Kosten
- 5,00 Euro je Dokument
- Beglaubigungen von Unterschriften je 3,00 Euro
Die Gebühr kann im Bürgerbüro in bar oder per EC-Karte beglichen werden.
Rechtsgrundlagen
§ 33 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW)