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Inhalt
Baustelleneinrichtung
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung.
Wer kann einen Antrag stellen?
Berechtigte Fachfirmen können einen Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen - Einrichtung einer Baustelle - stellen, wenn öffentlicher Verkehrsraum (zum Beispiel Straßen, Gehwege oder Radwege) bei der Maßnahme in Anspruch betroffen ist.
Verfahrensablauf
Sie senden uns den ausgefüllten Antrag zu, rufen zu den Öffnungszeiten an oder kommen einfach vorbei. Wir klären dann gemeinsam, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn der Antrag schriftlich eingeht, erhalten Sie innerhalb einer Woche eine Antwort.
Voraussetzungen
- ausgefüllter Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung
- Kopie des Regelplanes oder Verkehrszeichenplan
Fristen
14 Tage vor Beginn der Maßnahme
Preis / Kosten
Der Gebührenrahmen bewegt sich jetzt je nach Dauer der Baumaßnahme zwischen 35 Euro und maximal 767 Euro. Die Anträge sind 14 Tage vor Beginn der Maßnahme zu stellen, andernfalls wird ein Eilzuschlag in Höhe von 25 % bzw. 50 % der Grundgebühr erhoben.