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Zeegers, Hildegard

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E-Mail:
hildegard.zeegers@kamp-lintfort.de

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zugeordnete Lebenslage


Inhalt

Baulastenverzeichnis

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die dazu dient, auf Dauer und mit Wirkung für Rechtsnachfolger Hindernisse auszuräumen, die einer

  • Bebauung,
  • Nutzungsänderung oder
  • Teilung eines Grundstückes

entgegenstehen.

Beispiele:

  • Sicherung des Bauens auf zwei oder sogar mehreren Grundstücken,
  • Sicherung der Erschließung (Gehrecht und Überfahrtrecht) über ein angrenzendes Grundstück,
  • Sicherung eines zu geringen Grenzabstandes.

Das Baulastenverzeichnis wird vom Fachdienst Bauaufsicht der Stadt Kamp-Lintfort geführt.

Verfahrensablauf

Wer ein berechtigtes Interesse hat, kann Auskünfte oder Abschriften aus dem Baulastenverzeichnis erhalten. Dies ist insbesondere vor dem Erwerb von Immobilien und Grundstücken zu empfehlen.

Anträge über Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis können formlos schriftlich oder per E-Mail unter Angabe der genauen Grundstücksbezeichnung nach Straße und Haus-Nr. sowie Gemarkung, Flur und Flurstück gestellt werden.

Preis / Kosten

Die schriftliche Baulastauskunft ist gebührenpflichtig. Sie beträgt je belastetes Grundstück (Flurstück) 50 Euro – höchstens 150 Euro und je unbelastetes Grundstück (Flurstück) 30,00 Euro.

Rechtsgrundlagen

§ 85 Bauordnung NRW (BauO NRW)

Baulasten haben eine gewisse Verwandtschaft mit der zivilrechtlichen Grunddienstbarkeit, jedoch kann eine Baulast nur öffentlich-rechtliche Inhalte haben.

 

Antrag auf Eintragung einer Baulast https://www.kamp-lintfort.de/de/dienstleistungen/baulasten/

Wer ein berechtigtes Interesse hat, kann Auskünfte oder Abschriften aus dem Baulastenverzeichnis erhalten. Dies ist insbesondere vor dem Erwerb von Immobilien und Grundstücken zu empfehlen.

Anträge über Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis können formlos schriftlich oder per E-Mail unter Angabe der genauen Grundstücksbezeichnung nach Straße und Haus-Nr. sowie Gemarkung, Flur und Flurstück gestellt werden.

Baulast - Verpflichtungserklärung zur Übernahme (Übernahmeerklärung) https://www.kamp-lintfort.de/de/dienstleistungen/baulasten/

Wer ein berechtigtes Interesse hat, kann Auskünfte oder Abschriften aus dem Baulastenverzeichnis erhalten. Dies ist insbesondere vor dem Erwerb von Immobilien und Grundstücken zu empfehlen.

Anträge über Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis können formlos schriftlich oder per E-Mail unter Angabe der genauen Grundstücksbezeichnung nach Straße und Haus-Nr. sowie Gemarkung, Flur und Flurstück gestellt werden.

Baulast - Verpflichtungserklärung zur Übernahme (Übernahmeerklärung) Entgegennahme https://www.kamp-lintfort.de/de/dienstleistungen/baulasten/

Wer ein berechtigtes Interesse hat, kann Auskünfte oder Abschriften aus dem Baulastenverzeichnis erhalten. Dies ist insbesondere vor dem Erwerb von Immobilien und Grundstücken zu empfehlen.

Anträge über Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis können formlos schriftlich oder per E-Mail unter Angabe der genauen Grundstücksbezeichnung nach Straße und Haus-Nr. sowie Gemarkung, Flur und Flurstück gestellt werden.

Baulast Auskunft https://www.kamp-lintfort.de/de/dienstleistungen/baulasten/

Wer ein berechtigtes Interesse hat, kann Auskünfte oder Abschriften aus dem Baulastenverzeichnis erhalten. Dies ist insbesondere vor dem Erwerb von Immobilien und Grundstücken zu empfehlen.

Anträge über Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis können formlos schriftlich oder per E-Mail unter Angabe der genauen Grundstücksbezeichnung nach Straße und Haus-Nr. sowie Gemarkung, Flur und Flurstück gestellt werden.

Baulast Auskunft Einsicht https://www.kamp-lintfort.de/de/dienstleistungen/baulasten/

Wer ein berechtigtes Interesse hat, kann Auskünfte oder Abschriften aus dem Baulastenverzeichnis erhalten. Dies ist insbesondere vor dem Erwerb von Immobilien und Grundstücken zu empfehlen.

Anträge über Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis können formlos schriftlich oder per E-Mail unter Angabe der genauen Grundstücksbezeichnung nach Straße und Haus-Nr. sowie Gemarkung, Flur und Flurstück gestellt werden.

Baulast Auskunft Abschrift https://www.kamp-lintfort.de/de/dienstleistungen/baulasten/

Wer ein berechtigtes Interesse hat, kann Auskünfte oder Abschriften aus dem Baulastenverzeichnis erhalten. Dies ist insbesondere vor dem Erwerb von Immobilien und Grundstücken zu empfehlen.

Anträge über Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis können formlos schriftlich oder per E-Mail unter Angabe der genauen Grundstücksbezeichnung nach Straße und Haus-Nr. sowie Gemarkung, Flur und Flurstück gestellt werden.

Stadt Kamp-Lintfort - 63 Bauordnungsamt - Untere Denkmalbehörde
Am Rathaus247475 Kamp-Lintfort
+49 2842 - 912-0
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