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Zeegers, Hildegard
Telefon: 0 28 42 / 912-346
E-Mail:
hildegard.zeegers@kamp-lintfort.de
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Baulastenverzeichnis
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die dazu dient, auf Dauer und mit Wirkung für Rechtsnachfolger Hindernisse auszuräumen, die einer
- Bebauung,
- Nutzungsänderung oder
- Teilung eines Grundstückes
entgegenstehen.
Rechtsgrundlage ist § 85 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018).
Baulasten haben eine gewisse Verwandtschaft mit der zivilrechtlichen Grunddienstbarkeit, jedoch kann eine Baulast nur öffentlich-rechtliche Inhalte haben.
Beispiele:
- Sicherung des Bauens auf zwei oder sogar mehreren Grundstücken,
- Sicherung der Erschließung (Gehrecht und Überfahrtrecht) über ein angrenzendes Grundstück,
- Sicherung eines zu geringen Grenzabstandes.
Das Baulastenverzeichnis wird vom Fachdienst Bauaufsicht der Stadt Kamp-Lintfort geführt.
Wer ein berechtigtes Interesse hat, kann Auskünfte oder Abschriften aus dem Baulastenverzeichnis erhalten. Dies ist insbesondere vor dem Erwerb von Immobilien und Grundstücken zu empfehlen.
Anträge über Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis können formlos schriftlich oder per E-Mail unter Angabe der genauen Grundstücksbezeichnung nach Straße und Haus-Nr. sowie Gemarkung, Flur und Flurstück gestellt werden.
Die schriftliche Baulastauskunft ist gebührenpflichtig. Sie beträgt je belastetes Grundstück (Flurstück) 50 Euro – höchstens 150 Euro und je unbelastetes Grundstück (Flurstück) 30 Euro.