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Asylbewerber und Flüchtlinge
Asylbewerber sind Ausländer, die Schutz vor politischer Verfolgung nach Artikel 16a Grundgesetz suchen oder Schutz vor Abschiebung in einen Staat begehren, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit wegen ihrer Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Verfolgung bedroht ist (Definition von "Politische Verfolgung" der Genfer Flüchtlingskonvention).
Ein Ausländer, der sich auf das Asylrecht beruft (Asylbewerber), muss ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, das im Asylverfahrensgesetz festgelegt ist. Zuständig für die Durchführung des Asylverfahrens aller Asylbewerber ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Asylbewerber und Flüchtlinge werden nach ihrer Ankunft in Deutschland anhand eines Verteilerschlüssels den Städten und Gemeinden zugewiesen. Diese Menschen erhalten von der Kommune Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes auf der Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Diese Leistungen unterteilen sich in Leistungen zum Lebensunterhalt, Krankenhilfe im Notfall und Unterkunft.
Verfahrensablauf
Schriftliche Antragstellung anhand vorbereiteter Vordrucke im Rathaus am Zuweisungstag
Voraussetzungen
Zuweisungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg nach Kamp-Lintfort
Fristen
Die Antragstellung ist an keine Frist gebunden.
Preis / Kosten
Es fallen keine Gebühren an.