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Anmeldung

Wer aus dem Ausland oder aus einer anderen Stadt in das Hoheitsgebiet der Stadt Kamp-Lintfort zuzieht, ist verpflichtet sich binnen zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob es sich um die alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Unterhalten Sie im Stadtgebiet Kamp-Lintfort mehrere Wohnsitze, ist einer davon als Hauptwohnung zu bestimmen. In der Regel ist das die Wohnung, die vorwiegend von Ihnen genutzt wird. Wohnsitze im Ausland bleiben unbeachtet.

Verfahrensablauf

Die Anmeldung führen Sie im Bürgerbüro der Stadt Kamp-Lintfort durch und kann frühestens ab Tag des tatsächlichen Einzuges in die neue Wohnung erfolgen.

Wichtig ist, dass Ihnen Ihr Wohnungsgeber (z.B. Eigentümer, Hausverwaltung) den Einzug mittels der Wohnungsgeberbestätigung bestätigt. Sind Sie selbst Eigentümer der Wohnung oder des Hauses, bestätigen Sie den Einzug für sich selbst.

Sofern ein Kind mit einem Sorgeberechtigen aus der gemeinsamen Familienwohnung auszieht oder wenn die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von beiden Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung abzugeben. Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Einvernehmen der Sorgeberechtigten anmelden.

Es ist möglich, dass die meldepflichtige Person sich mit einer Vollmacht vertreten lässt. Die Bevollmächtigte Person muss jedoch in der Lage sein, alle erforderlichen Auskünfte über die anzumeldende Person erteilen zu können.

Hinweis: Sofern Sie im Bürgerbüro Kamp-Lintfort eine Anmeldung vornehmen, kann nicht am selben Tag ein Ausweisdokument beantragt werden. Hierzu ist aufgrund erforderlicher elektronischer Rückmeldungen unter den beteiligten Behörden eine weitere Vorsprache (etwa eine Woche später) erforderlich.

Voraussetzungen

  • eine ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung
  • Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass - wenn nicht vorhanden: Geburtsurkunde -) von jeder anzumeldenden Person
  • sofern vorhanden: Heirats- und/oder Geburtsurkunden
  • falls eine sorgeberechtigte Person mit einem Kind aus der gemeinsamen Familienwohnung zieht oder wenn die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von beiden Sorgeberechtigten eine Einvständniserklärung abzugeben und das Ausweisdokument des nicht anwesenden Sorgeberechtigten vorzulegen
  • sofern Sie die Anmeldung nicht persönlich vornehmen können, ist zusätzlich eine schriftliche Vollmacht (und ein Ausweisdokument der bevollmächtigten Person) erforderlich

Fristen

Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen ab dem Einzugsdatum erfolgen. Eine Anmeldung vor tatsächlichem Umzug ist nicht möglich.

Preis / Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz

 

Wohnsitz Änderung Angemeldet werden kann eine Hauptwohnung oder Nebenwohnung. Zuständig ist die Meldebehörde des neuen Wohnortes
Wohnsitz Änderung Statuswechsel Angemeldet werden kann eine Hauptwohnung oder Nebenwohnung. Zuständig ist die Meldebehörde des neuen Wohnortes
Wohnsitz Anmeldung Angemeldet werden kann eine Hauptwohnung oder Nebenwohnung. Zuständig ist die Meldebehörde des neuen Wohnortes
Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz Angemeldet werden kann eine Hauptwohnung oder Nebenwohnung. Zuständig ist die Meldebehörde des neuen Wohnortes
Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz Angemeldet werden kann eine Hauptwohnung oder Nebenwohnung. Zuständig ist die Meldebehörde des neuen Wohnortes
Wohnungsgeberbestätigung Angemeldet werden kann eine Hauptwohnung oder Nebenwohnung. Zuständig ist die Meldebehörde des neuen Wohnortes
Stadt Kamp-Lintfort - 32-33 Bürgerbüro
Am Rathaus247475 Kamp-Lintfort
+49 2842 - 912-0
info@kamp-lintfort.de