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Anliegerbescheinigung

Die Anliegerbescheinigung gibt die erschließungsbeitragsrechtliche Situation des betreffenden Grundstücks wieder. Insbesondere erhalten Sie Auskunft darüber ob für das jeweilige Grundstück Erschließungskosten (Aufwandersatz, Erschließungsbeitrag, Kanalanschlussbeitrag, Straßenausbaubeitrag) gezahlt wurden beziehungsweise noch zu zahlen sind.

Nähere Informationen über die einzelnen Beiträge entnehmen Sie bitten der entsprechenden Beitragsart.

Eine Bescheinigung wird meistens bei der Ermittlung des Grundstückswertes, der Anbahnung eines Grundstückskaufvertrages sowie dessen Finanzierung benötigt.

Verfahrensablauf

Die Anliegerbescheinigung ist schriftlich (mittels Brief, E-Mail oder Online-Formular) zu beantragen. Die Bearbeitungsdauer beträgt im Durchschnitt eine Woche.

Voraussetzungen

Auskunftsberechtigt ist der Grundstückseigentümer bzw. die  Grundstückseigentümerin. Eine Anliegerbescheinigung kann auch einer anderen Person (Makler oder Maklerin, Kaufinteressent oder Kaufinteressentin) ausgestellt werden, wenn diese eine Vollmacht des Eigentümers bzw. der Eigentümerin vorlegt oder sein/ihr Interesse beispielsweise durch Vorlage eines notariellen Kaufvertragsentwurfes nachweist.

Fristen

Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden.

Preis / Kosten

Die Gebühr für das Ausstellen der Anliegerbescheinigung beträgt 26,00 Euro je angefangener halben Stunde Arbeitszeit (Tarif Nr. 3 der Verwaltungsgebührenordnung).

Rechtsgrundlagen

§§ 1, 2, 8, 10 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)

§§ 127 ff Baugesetzbuch (BauGB)

Beitragssatzung der Entwässerungssatzung der Stadt Kamp-Lintfort

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Kamp-Lintfort

Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen

 

Anliegerbescheinigung Ausstellung https://www.kamp-lintfort.de/de/dienstleistungen/anliegerbeitraege/
Antrag auf Auskunft über Erschließungskosten https://www.kamp-lintfort.de/de/dienstleistungen/anliegerbeitraege/
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