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Bürgerbüro
Telefon: 0 28 42 / 912-201, -204 bis -207, -211 und -444
E-Mail:
buergerbuero@kamp-lintfort.de
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Formulare
Informationen zum Öffnen und Speichern von PDF-Dokumenten finden Sie in unserer Hilfe.
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß §§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Vollmacht zur melderechtlichen Abmeldung einer Person
zugeordnete Lebenslage
Inhalt
Abmeldung eines Wohnsitzes
Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland ziehen, Ihre Nebenwohnung aufgeben oder kein fester Wohnsitz mehr besteht.
Zuständig für Ihre Abmeldung ist die Meldebehörde der Gemeinde, in der Sie bisher mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldet sind. Die Abmeldung Ihres Nebenwohnsitzes kann auch bei der für diesen Wohnsitz zuständigen Meldebehörde erfolgen.
Verfahrensablauf
Die Abmeldung Ihrer Wohnung muss innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen erfolgen. Eine Abmeldung ins Ausland kann frühestens eine Woche vor Verlassen der Wohnung angezeigt werden.
Sofern ein Kind mit einem Sorgeberechtigen aus der gemeinsamen Familienwohnung auszieht, ist von beiden Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung abzugeben.
Es ist möglich, dass die meldepflichtige Person sich mit einer Vollmacht vertreten lässt. Die Bevollmächtigte Person muss jedoch in der Lage sein, alle erforderlichen Auskünfte über die abzumeldende Person erteilen zu können.
Voraussetzungen
- Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass) von jeder abzumeldenden Person.
- falls eine sorgeberechtigte Person mit einem Kind aus der gemeinsamen Familienwohnung zieht oder wenn die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von beiden Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung abzugeben und das Ausweisdokument des nicht anwesenden Sorgeberechtigten vorzulegen
- sofern Sie die Abmeldung nicht persönlich vornehmen können, ist zusätzlich eine schriftliche Vollmacht (und ein Ausweisdokument der bevollmächtigten Person) erforderlich
Fristen
Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen ab dem Auszugsdatum erfolgen. Eine Abmeldung in das Ausland ist frühestens eine Woche vor Wegzug möglich.
Preis / Kosten
Es fallen keine Gebühren an.