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Abbruchgenehmigung / Abbruchanzeige
Durch das Inkrafttreten der neuen Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalens (BauO NRW 2018) wird für die Beseitigung von Anlagen keine Genehmigung mehr benötigt, jedoch wurde eine Anzeigepflicht eingeführt (§ 62 Absatz 3 BauO NRW).
Verfahrensablauf
Die Anzeigepflicht besteht für verschiedene Gebäudeklassen. Es wird geraten sich beim Bauordnungsamt vorab zu informieren, ob sie eine Anzeigepflicht für Ihr Gebäude benötigen oder nicht.
Mit den Abbrucharbeiten darf jedoch erst ein Monat nachdem die Bauaufsichtsbehörde Ihre Unterlagen kontrolliert und die Anzeige bestätigt hat, begonnen werden.