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Inhalt

Wohnberechtigungsschein

Ziel und Zweck:

Alle Sozialwohnungen wurden mit öffentlichen Mitteln gefördert. Wegen der Gewährung der öffentlichen Mittel ist der Verfügungsberechtigte (im Regelfall die Eigentümerin / der Eigentümer) verpflichtet, bei der Vermietung der Wohnung lediglich eine Kostenmiete anzusetzen. Diese Miete liegt in der Regel unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Voraussetzung für den Bezug einer preisgebundenen bzw. geförderten Wohnung ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS).

Der Wohnberechtigungsschein enthält Angaben über die Personenzahl und Größe der Wohnung, die bezogen werden darf (angemessene Wohnungsgröße), und ist für 1 Jahr gültig. Die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist einkommensabhängig, dass heißt das Einkommen des Wohnungssuchenden und das seiner Haushaltsangehörigen ist nachzuweisen.

Maßgebliche Einkommensgrenze und angemessene Wohnungsgröße ab 01.01.2022 zum Bezug von geförderten Wohnungen
PersonenzahlGesetzliche Einkommensgrenze
(netto jährlich in Euro)
Angemessene Wohnungsgröße
in Quadratmetern und Räumen
120.42050
224.60065 oder 2 Wohnräume
331.67080 oder 3 Wohnräume
437.40095 oder 4 Wohnräume
543.800110 oder 5 Wohnräume
  • Für zum Haushalt gehörende Kinder im Sinne des § 32 Absätze 1 bis 5 Einkommensteuergesetz erhöht sich die Einkommensgrenze für jedes Kind um weitere 740,00 Euro.
  • Für jede weitere Person zum Familienhaushalt rechnende angehörige Person erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils 5.660,00 Euro.
  • Die angemessene Wohnungsgröße erhöht sich um 15 Quadratmeter Wohnfläche oder einem Wohnraum für jede weitere haushaltsangehörige Person.
  • Aus besonderen persönlichen oder beruflichen Gründen kann ggf. weiterer Wohnraum zugebilligt werden (beispielsweise bei einem jungen Ehepaar oder einer Schwangerschaft).

Ein Allgemeiner Wohnberechtigungsschein ist zu beantragen, wenn noch keine neue Wohnung bekannt ist. Der Antrag ist in der Gemeinde zu stellen, in der die / der Wohnungssuchende gemeldet ist.

Ein gezielter Wohnberechtigungsschein ist zu beantragen, wenn der Verfügungsberechtigte im Antrag bestätigen kann, dass eine bestimmte Wohnung vom Antragsteller bezogen werden kann. Auf Antrag der / des Verfügungsberechtigten kann die angemessene Wohnungsgröße in Einzelfällen geringfügig (höchstens 5 Quadratmeter Wohnfläche) überschritten werden. Der Antrag ist in der Gemeinde zu stellen, in der sich die neue Wohnung befindet.

Für weitere Fragen und Auskünfte steht Ihnen die Sachbearbeitung während der Sprechstunden telefonisch oder auch zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Mit gültigem Wohnberechtigungsschein ist es möglich, sich im Rahmen der hiesigen Wohnungsvermittlung als Wohnungssuchende/r registrieren zu lassen.

Rechtsbehelf

Weitere Informationen, wie Sie gegen die Entscheidung der Behörde vorgehen können, finden Sie hier.

Verfahrensablauf

Bitte füllen Sie die Formulare aus und fügen Sie die in den Downloads beschriebenen, notwendigen Unterlagen Ihrem Antrag bei. Sollten noch Angaben bzw. Unterlagen fehlen erhalten Sie hierüber eine entsprechende Mitteilung.

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit Ihrer Angaben bzw. Unterlagen.

Eine persönliche Vorsprache bzw. Vereinbarung eines Termins (siehe auch Terminanfrage online) ist für die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins nicht zwingend erforderlich! Diese wird nur empfohlen, soweit Rückfragen bestehen, die vorab nicht z.B. bereits telefonisch geklärt werden können.

Unterlagen in Papierform erhalten Sie im Eingangsbereich der Räumlichkeiten des Amtes für Soziales und Wohnen auf der Freiherr-vom-Stein-Straße 32 a zu den üblichen Sprechzeiten.

Fristen

Der Erstantrag auf einen Wohnberechtigungsschein ist an keine Frist gebunden. Bei Wiederholungsanträgen empfiehlt sich eine zeitnahe Antragstellung vor Ablauf des einjährigen Geltungszeitraumes, um die nahtlose Wohnungssuche zu gewährleisten.

Preis / Kosten

  • Im Regelfall 15,00 EUR
  • Bis zu 30,00 EUR

Rechtsgrundlagen

Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)

 

Wohnberechtigungsschein Ausstellung https://www.kamp-lintfort.de/de/dienstleistungen/wohnberechtigungsschein/
Wohnberechtigungsschein https://www.kamp-lintfort.de/de/dienstleistungen/wohnberechtigungsschein/
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