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Wolszczyniak, Heike
Telefon: 0 28 42 / 912-224
E-Mail:
heike.wolszczyniak@kamp-lintfort.de
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Geburtsanzeige
Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort des Kindes zuständigen Standesamt angezeigt werden. Bei einer Hausgeburt ist das Standesamt zuständig, wo das Kind geboren wurde. Hier stellt die Hebamme die Geburtsanzeige aus.
Verfahrensablauf
Persönliche Vorsprache erforderlich.
Voraussetzungen
- Geburtsanzeige von beiden Elternteilen (sofern vorhanden) unterschrieben
- bei beiden Elternteilen: beide Personalausweise oder Reisepässe, ggf. Eheurkunde
- bei ledigen Müttern: Geburtsurkunde der Mutter und, falls vorhanden, die Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung. Dann wird auch die Geburtsurkunde vom Kindesvater mit Personalausweis benötigt.
- bei geschiedenen oder verwitweten Müttern ist zusätzlich noch eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk erforderlich.
- bei ausländischen Urkunden ist ggf. eine Apostille oder Legalisation oder Urkundenüberprüfung erforderlich. Die Urkunden sind mit Übersetzungen von einem ermächtigten Übersetzer mit Zulassung bei einem Oberlandesgericht erforderlich.
Fristen
Binnen einer Woche.
Preis / Kosten
Es fallen für die Geburtsanzeige keine Gebühren an, lediglich die ausgestellte Geburtsurkunde des Kindes ist gebührenpflichtig (15,00 Euro).