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Schneider, Nadine
Telefon: 0 28 42 / 912-169
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Kampfmittelbeseitigung
Zu Kampfmitteln zählen Bomben, Granaten, Munition und Munitionsteile, aber auch Waffen und Waffenteile, die im Zuge der Kampfhandlungen nach dem Zweiten Weltkrieg hinterlassen wurden.
In allen Fällen von Kampfmittelfunden ist höchste Vorsicht geboten!
Was ist bei Kampfmittelfunden zu tun?
- Kampfmittel auf gar keinen Fall anfassen!
- Sofort die Polizei verständigen! Telefon 0 28 42 / 934 -0
Nachweis der Kampfmittelfreiheit im Rahmen der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Im Baurecht ist geregelt, dass Grundstücke für bauliche Anlagen geeignet sein müssen (§16 BauO NRW). Das Bauordnungsamt fordert im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens den Nachweis über die Kampfmittelfreiheit.
Um den Nachweis zu erbringen, muss zunächst ein Antrag auf Flächenuntersuchung beim Ordnungsamt eingereicht werden. Nach Prüfung wird dieser an den zuständigen staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf zwecks Luftbildauswertung weitergeleitet. Auf Grund seiner Fachkompetenz und seiner Zuständigkeit für die Kampfmittelbeseitigung entscheidet dieser, ob weitere Maßnahmen zum Nachweis der Kampfmittelfreiheit erforderlich sind. Damit es nicht zu Verzögerungen bei der Baumaßnahme kommt, empfiehlt es sich, bei Beantragung der Baugenehmigung den Antrag auf Luftbildauswertung ebenso zu stellen.
Das Ordnungsamt ist Schnittstelle zu den Fachbehörden und koordiniert gegebenenfalls die vom Kampfmittelbeseitigungsdienst festgelegten Maßnahmen. Die Bearbeitungszeit bei der Bezirksregierung kann bis zu circa sechs Wochen betragen. Anschließend wird das Ergebnis schriftlich mitgeteilt.
Für die Luftbildauswertung werden keine Gebühren erhoben. Sollte sich aufgrund der Luftbildauswertung ein Anhaltspunkt für einen Kampfmittelverdacht ergeben, wird eine weitere Untersuchung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes vor Ort notwendig. Im Rahmen dieser Untersuchung können für den Grundstückseigentümer eventuell Kosten für vor- und nachbereitende Maßnahmen, wie Zugänglichkeit des Grundstücks, Bodenarbeiten gemäß den Vorgaben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes, Wiederherrichtung des ursprünglicher Zustandes anfallen.
Dem Antrag auf Luftbildauswertung muss ein Auszug aus der amtlichen Basiskarte (ABK) oder ein vergleichbares Kartenwerk beigefügt werden. Die beizufügende Karte muss enthalten:
- zwei leserliche Straßenamen
- Flurstücksgrenzen
- die zu untersuchende Fläche ist eindeutig und zweifelsfrei der Karte zu entnehmen
Die Karte müssen Sie im Maßstab 1:5000 einreichen. Sie können die Karte z.B. über www.tim-online.nrw.de selbst erstellen. Das ist kostenfrei.
Der Antrag und die notwendigen Unterlagen für eine Flächenuntersuchung im Stadtgebiet Kamp-Lintfort kann online, formlos postalisch bei der
Stadtverwaltung Kamp-LintfortAm Rathaus 2
47475 Kamp-Lintfort
oder per E-Mail eingereicht werden.
Nach telefonischer Terminvereinbarung können die Unterlagen auch persönlich im Rathaus abgegeben werden.