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Bildung und Teilhabe
Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch Bildungspaket genannt, unterstützen Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben. Mit diesen Leistungen kann Ihr Kind Angebote in Schule und Freizeit nutzen, wenn Sie sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten.
Welche Angebote werden gefördert?
Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommt Ihr Kind bessere Möglichkeiten, sich persönlich zu entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Deshalb werden viele verschiedene Angebote aus Kultur und Bildung gefördert. Zu den Leistungen aus Bildung und Teilhabe zählen:
- eintägige Schul- und Kitaausflüge,
- mehrtägige Klassen- und Kitafahrten,
- der persönliche Schulbedarf,
- die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule,
- Lernförderung,
- die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen,
- die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z.B. im Sportverein oder in der Musikschule).
Das Bildungs- und Teilhabepaket besteht aus Geld- und Sachleistungen.
Wer kann Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen?
Alle Kinder in Ihrem Haushalt können die Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen, wenn Sie oder Ihr Kind eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:
- Kinderzuschlag,
- Bürgergeld,
- Sozialgeld,
- Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
- Wohngeld oder
- Asylbewerber-Leistungen.
Bedarfe für Bildung erhalten Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten alle hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Verfahrensablauf
Leistungsbeziehende, die Sozialhilfe (SGB XII), Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, müssen einen Antrag auf das Bildungs- und Teilhabepaket stellen.
Leistungsbeziehende, die Bürgergeld erhalten, müssen keinen Antrag auf das Bildungs- und Teilhabepaket stellen, da mit dem Antrag auf SGB II - Leistungen gleichzeitig auch das Bildungs- und Teilhabepaket beantragt wird. Nur für die Übernahme der Kosten der Lernförderung ist eine gesonderte Antragstellung zwingend erforderlich.
Wenn eine Antragstellung notwendig ist, achten Sie bitte darauf, dass Sie den Antrag rechtzeitig stellen, d. h. bevor Leistungen in Anspruch genommen werden bzw. der Bedarf bereits gedeckt wurde.
Weitere Informationen über die einzelnen Leistungen für Bildung und Teilhabe und Formulare für die Antragstellung erhalten Sie auf der Internetseite des Jobcenters Kreis Wesel
Das für die Beantragung der Leistungen notwendige Formular ist auch beim Amt für Soziales und Wohnen oder im örtlichen Jobcenter erhältlich. Dort können Sie den Antrag auch persönlich abgeben.