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Haever, Claudia

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zugeordnete Lebenslage


Inhalt

Erlass der Kindergarten- und Tagesstättenbeiträge

Erlass oder Teilerlass der Elternbeiträge

Nach § 2 Absatz.2 der Elternbeitragssatzung der Stadt Kamp-Lintfort können Elternbeiträge auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Belastung den Eltern nach § 90 Absatz 3 SGB VIII nicht zuzumuten ist.

Es ist in jedem Fall eine Prüfung des Einzelfalles notwendig.

Verfahrensablauf

  • Antrag bei der zuständigen Stelle (Sozialamt, Jobcenter Kreis Wesel) bezüglich der Leistungen, die für eine Befreiung der Elternbeiträge notwendig ist

Voraussetzungen

  • Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Bezug von Kinderzuschlag oder Wohngeld

Fristen

Der Nachweis muss bis zum 31.05. eines Jahres sonst innerhalb von 2 Wochen nach Anmeldezusage des Platzes in der Kindertageseinrichtung / Kindertagespflege erbracht werden.

Preis / Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlagen

 

Gebühr für Kindertageseinrichtungen Befreiung
Gebühr für Kindertageseinrichtungen Ermäßigung
Elternbeitrag Übernahme
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Am Rathaus247475 Kamp-Lintfort
+49 2842 - 912-0
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