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Haever, Claudia
Telefon: 0 28 42 / 912-125
E-Mail:
claudia.haever@kamp-lintfort.de
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zugeordnete Lebenslage
Inhalt
Erlass der Kindergarten- und Tagesstättenbeiträge
Erlass oder Teilerlass der Elternbeiträge
Nach § 2 Absatz.2 der Elternbeitragssatzung der Stadt Kamp-Lintfort können Elternbeiträge auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Belastung den Eltern nach § 90 Absatz 3 SGB VIII nicht zuzumuten ist.
Es ist in jedem Fall eine Prüfung des Einzelfalles notwendig.
Verfahrensablauf
- Antrag bei der zuständigen Stelle (Sozialamt, Jobcenter Kreis Wesel) bezüglich der Leistungen, die für eine Befreiung der Elternbeiträge notwendig ist
Voraussetzungen
- Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Bezug von Kinderzuschlag oder Wohngeld
Fristen
Der Nachweis muss bis zum 31.05. eines Jahres sonst innerhalb von 2 Wochen nach Anmeldezusage des Platzes in der Kindertageseinrichtung / Kindertagespflege erbracht werden.
Preis / Kosten
Es fallen keine Gebühren an.