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Beistandschaft in Unterhalts-, Vaterschafts- und Sorgerechtsfragen

Ein Service von uns für Sie zum Wohle des Kindes

Nicht alles im Leben ist einfach und unkompliziert. Manchmal ist es gut, jemanden an seiner Seite zu wissen, der Hilfe und Unterstützung leistet. In Unterhalts-, Vaterschafts- und Sorgerechtsfragen beraten und unterstützen wir Sie gerne und bieten kostenlose Hilfe an.

Wir beraten und unterstützen Eltern in Unterhaltsfragen ihrer Kinder und erteilen Auskunft zur Düsseldorfer Tabelle. Können Sie sich als Eltern nicht einigen, begleiten wir den Elternteil bei dem das Kind lebt in der Feststellung des Unterhaltsanspruches des Kindes und falls nicht anders möglich auch bei deren rechtlichen Durchsetzung.

Bis zum 21. Lebensjahr stehen wir auch jungen Volljährigen in deren Unterhaltsangelegenheiten beratend und unterstützend zur Seite.

Als nicht miteinander verheirateten Eltern unterstützen wir Sie bei der Vaterschaftsfeststellung. Wir würden auch das Kind im gerichtlichen Verfahren vertreten, um zu einer Feststellung der Vaterschaft zu kommen. Darüber hinaus bieten wir Beratung über die Abgabe einer Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht (Sorgeerklärung) an.

Die mit Ihnen entwickelten Vereinbarungen und Entscheidungen (Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen sowie Sorgeerklärung) werden durch uns für Sie kostenfrei beurkundet.

Weitere Informationen zur Beurkundung

 

 

 

Kindesunterhalt Festsetzung im vereinfachten Verfahren Eltern sind verpflichtet ihren Kindern Unterhalt zu leisten. Lebt ein Elternteil nicht mit seinem Kind in einem Haushalt muss dieser Unterhalt finanziell geleistet werden. Die Beistandschaft kann die betroffenen Familien beraten und sie unterstützen weitere Schritte einzuleiten.
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Beratung und Unterstützung Eltern sind verpflichtet ihren Kindern Unterhalt zu leisten. Lebt ein Elternteil nicht mit seinem Kind in einem Haushalt muss dieser Unterhalt finanziell geleistet werden. Die Beistandschaft kann die betroffenen Familien beraten und sie unterstützen weitere Schritte einzuleiten.
Vaterschaftsfeststellung Beratung und Unterstützung Eltern sind verpflichtet ihren Kindern Unterhalt zu leisten. Lebt ein Elternteil nicht mit seinem Kind in einem Haushalt muss dieser Unterhalt finanziell geleistet werden. Die Beistandschaft kann die betroffenen Familien beraten und sie unterstützen weitere Schritte einzuleiten.
Unterhaltsanspruch aus Anlass der Geburt Festsetzung Eltern sind verpflichtet ihren Kindern Unterhalt zu leisten. Lebt ein Elternteil nicht mit seinem Kind in einem Haushalt muss dieser Unterhalt finanziell geleistet werden. Die Beistandschaft kann die betroffenen Familien beraten und sie unterstützen weitere Schritte einzuleiten.
Unterhaltsansprüche aus dem Ausland Durchsetzung einer freiwilligen Unterhaltszahlung Eltern sind verpflichtet ihren Kindern Unterhalt zu leisten. Lebt ein Elternteil nicht mit seinem Kind in einem Haushalt muss dieser Unterhalt finanziell geleistet werden. Die Beistandschaft kann die betroffenen Familien beraten und sie unterstützen weitere Schritte einzuleiten.
Unterhaltsansprüche aus dem Ausland Durchsetzung im gerichtlichen Verfahren Eltern sind verpflichtet ihren Kindern Unterhalt zu leisten. Lebt ein Elternteil nicht mit seinem Kind in einem Haushalt muss dieser Unterhalt finanziell geleistet werden. Die Beistandschaft kann die betroffenen Familien beraten und sie unterstützen weitere Schritte einzuleiten.
Unterhaltsansprüche gegenüber im Ausland lebenden Personen Prüfung Eltern sind verpflichtet ihren Kindern Unterhalt zu leisten. Lebt ein Elternteil nicht mit seinem Kind in einem Haushalt muss dieser Unterhalt finanziell geleistet werden. Die Beistandschaft kann die betroffenen Familien beraten und sie unterstützen weitere Schritte einzuleiten.
Unterhaltsansprüche gegenüber im Ausland lebenden Personen Verfolgung Eltern sind verpflichtet ihren Kindern Unterhalt zu leisten. Lebt ein Elternteil nicht mit seinem Kind in einem Haushalt muss dieser Unterhalt finanziell geleistet werden. Die Beistandschaft kann die betroffenen Familien beraten und sie unterstützen weitere Schritte einzuleiten.
Unterhaltsansprüche gegenüber im Ausland lebenden Personen Weiterleitung Eltern sind verpflichtet ihren Kindern Unterhalt zu leisten. Lebt ein Elternteil nicht mit seinem Kind in einem Haushalt muss dieser Unterhalt finanziell geleistet werden. Die Beistandschaft kann die betroffenen Familien beraten und sie unterstützen weitere Schritte einzuleiten.
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