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Rundfunkbeiträge (Befreiung und Ermäßigung)

Für die Befreiung und Ermäßigung von der Rundfunkbeitragspflicht ist seit dem 1. Januar 2013 der "Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio" zuständig. Sie können von den Gebühren befreit werden oder aus gesundheitlichen Gründen eine Ermäßigung beantragen.

Alle Informationen zu dem Thema finden Sie unter www.rundfunkbeitrag.de/informationen/buergerinnen_und_buerger/befreiung_und_ermaessigung/.

Im Bürgerbüro liegen An-, Ab- und Ummeldeformulare des Beitragsservices aus. Die Daten können Sie - auch barrierefrei - online eingeben unter www.rundfunkbeitrag.de

Den Antrag können Sie direkt senden an:

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

Sie können den Antrag selbstverständlich auch im Bürgerbüro zur Weiterleitung abgeben.

Voraussetzungen

  • Schwerbehindertenausweis (bei Befreiung)

Rechtsgrundlagen

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)

 

Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe. https://www.rundfunkbeitrag.de/
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Ermäßigung Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe. https://www.rundfunkbeitrag.de/
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe. https://www.rundfunkbeitrag.de/
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung weitere Wohnung Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe. https://www.rundfunkbeitrag.de/
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe. https://www.rundfunkbeitrag.de/
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Ummeldung Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe. https://www.rundfunkbeitrag.de/
Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich Anmeldung Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe. https://www.rundfunkbeitrag.de/
Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich Abmeldung Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe. https://www.rundfunkbeitrag.de/
Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich Veränderungsanzeige Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe. https://www.rundfunkbeitrag.de/
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg650829Köln
0221 5061-0