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Briefwahl (Wahlscheinantrag)
Hinweis zur vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Bei einer vorgezogenen Bundestagswahl ist aufgrund des insgesamt kürzeren Vorlaufs auch der Zeitraum für die Briefwahl weniger ausgedehnt als bei einer regulären Bundestagswahl.
Ihr Recht auf Briefwahl können Sie aber nach den allgemein geltenden Regelungen natürlich ohne Abstriche ausüben. Sie müssen sich allerdings darauf einrichten, dass das Wahlamt die beantragten Briefwahlunterlagen aufgrund gesetzlicher Fristen erst ab Anfang Februar versenden kann. So haben derzeit die Parteien noch Gelegenheit, Wahlvorschläge einzureichen, über deren Zulässigkeit abschließend erst Ende Januar entschieden wird. Entsprechend können erst im Anschluss die Stimmzettel gedruckt werden. Auf diesen zeitlichen Ablauf hat das Wahlamt keinen Einfluss.
Eine Beantragung ist schon jetzt möglich, führt aber nicht zu einer schnelleren Zustellung der Unterlagen. Aus diesem Grund empfiehlt das Wahlamt, den Briefwahlantrag vorrangig über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten im Laufe der letzten Januarwoche zugestellt wird, oder über das folgende Online-Formular zu stellen:
Briefwahlunterlagen können auch in schriftlicher Form oder mündlich beantragt werden. Eine telefonische Antragsstellung ist unzulässig.
So geht's besonders bequem: Briefwahlantrag per QR-Code
Durch Scannen des personalisierten QR-Codes, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt wird, werden Sie mit Hilfe eines geeigneten mobilen Endgerätes direkt auf ein vorausgefülltes Antragsformular für die Briefwahl geleitet werden. Da dieser QR-Code eine personalisierte Verknüpfung zu einem zentralen Web-Formular enthält, müssen Sie zwecks Verifizierung nur noch Ihr Geburtsdatum eingeben.
Grundlagen
Wer sich am Wahlsonntag während der Wahlzeit beispielsweise außerhalb seines Wahlbezirkes aufhält oder auf Grund von Krankheit, eines körperlichen Gebrechens oder aus beruflichen Gründen sein Wahllokal nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, hat die Möglichkeit per Brief zu wählen.
Hierzu werden ein Wahlschein und die dazugehörigen Briefwahlunterlagen benötigt, die in schriftlicher Form oder mündlich beantragt werden können. Eine fernmündliche Antragsstellung ist unzulässig.
Briefwahlunterlagen werden an jede gewünschte Adresse, also auch ins Ausland verschickt.
DasWahlamt empfiehlt, den Wahlscheinantrag über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, das Online-Formular oder schriftlich (z.B. per E-Mail an briefwahl@kamp-lintfort.de) zu stellen. Bei einer persönlichen Wahlscheinbeantragung im Rathaus müssen Sie sich auf Wartezeiten einrichten.
Bitte beachten Sie, dass der Wahlbrief bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein muss!
Daher sollten Sie die Briefwahl umgehend nach Erhalt der Unterlagen durchführen und den Wahlbrief zum Wahlamt schicken. Den Wahlbrief können Sie auch direkt im Wahlamt abgeben.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Antragstellung für eine andere Person
Für einen anderen kann ein Antrag nur dann gestellt werden, wenn eine entsprechende Vollmacht vorliegt.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Grundlagen
Wer sich am Wahlsonntag während der Wahlzeit beispielsweise außerhalb seines Wahlbezirkes aufhält oder auf Grund von Krankheit, eines körperlichen Gebrechens oder aus beruflichen Gründen sein Wahllokal nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, hat die Möglichkeit per Brief zu wählen.
Hierzu werden ein Wahlschein und die dazugehörigen Briefwahlunterlagen benötigt, die in schriftlicher Form oder mündlich beantragt werden könne. Eine fernmündliche Antragsstellung ist unzulässig.
Briefwahlunterlagen werden an jede gewünschte Adresse, also auch ins Ausland verschickt.
Daher sollten Sie die Briefwahl umgehend nach Erhalt der Unterlagen durchführen und den Wahlbrief zum Wahlamt schicken. Den Wahlbrief können Sie auch direkt im Wahlamt abgeben.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Antragstellung für eine andere Person
Für einen anderen kann ein Antrag nur dann gestellt werden, wenn eine entsprechende Vollmacht vorliegt.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Verfahrensablauf
Wer sich am Wahlsonntag während der Wahlzeit beispielsweise außerhalb seines Wahlbezirkes aufhält oder auf Grund von Krankheit, eines körperlichen Gebrechens oder aus beruflichen Gründen sein Wahllokal nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, hat die Möglichkeit per Brief zu wählen.
Hierzu werden ein Wahlschein und die dazugehörigen Briefwahlunterlagen benötigt, die in schriftlicher Form oder mündlich beantragt werden könne. Eine fernmündliche Antragsstellung ist unzulässig.
Briefwahlunterlagen werden an jede gewünschte Adresse, also auch ins Ausland verschickt.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Antragstellung für eine andere Person
Für einen anderen kann ein Antrag nur dann gestellt werden, wenn eine entsprechende Vollmacht vorliegt.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Fristen
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.
Preis / Kosten
Es fallen keine Gebühren an (portofreier Versand innerhalb von Deutschland).