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Briefwahl (Wahlscheinantrag)
Hinweis zur vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Bei einer vorgezogenen Bundestagswahl ist aufgrund des insgesamt kürzeren Vorlaufs auch der Zeitraum für die Briefwahl weniger ausgedehnt als bei einer regulären Bundestagswahl. Ihr Recht auf Briefwahl können Sie aber nach den allgemein geltenden Regelungen natürlich ohne Abstriche ausüben.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen per Online-Antrag oder mit dem auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code ist nicht mehr möglich, da die rechtzeitige Zustellung der Wahlunterlagen nicht mehr sichergestellt werden kann.
Bis zum Freitag, 21. Februar, 15 Uhr, ist die Beantragung im Briefwahlbüro im Rathaus noch möglich. Eine telefonische Antragsstellung ist unzulässig.
Die Teilnahme an der Wahl per Briefwahl ist auch aus dem Ausland möglich. Der Wahlbrief muss dann allerdings ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür muss man in diesem Fall selbst tragen. Außerdem muss der Wahlbrief so frühzeitig versendet werden, dass er spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der zuständigen, auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle vorliegt. Wir empfehlen, Wahlbriefe aus dem außereuropäischen Ausland per Luftpost zu versenden. Dazu benötigt man einen Luftpostaufkleber (Priority/Prioritaire), den man unter anderem im Internet findet.
Bundestagswahl 2025: Fehlerhafte Stimmzettel im Kreis Wesel
Auch Kamp-Lintfort ist von dem Fehldruck der Stimmzettel betroffen. Es sind ca. 1.500 Briefwahlunterlagen mit fehlerhaften Stimmzetteln mit der Post versendet worden. Diese Wahlbriefe müssen leider für ungültig erklärt werden. Nach Eingang der korrigierten Stimmzettel haben die betroffenen Wahlberechtigten neue Briefwahlunterlagen erhalten. Den neuen Unterlagen ist ein erläuterndes Schreiben des Kreiswahlleiters beigefügt.
Grundlagen
Wer sich am Wahlsonntag während der Wahlzeit beispielsweise außerhalb seines Wahlbezirkes aufhält oder auf Grund von Krankheit, eines körperlichen Gebrechens oder aus beruflichen Gründen sein Wahllokal nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, hat die Möglichkeit per Brief zu wählen.
Hierzu werden ein Wahlschein und die dazugehörigen Briefwahlunterlagen benötigt, die in schriftlicher Form oder mündlich beantragt werden können. Eine fernmündliche Antragsstellung ist unzulässig.
Briefwahlunterlagen werden an jede gewünschte Adresse, also auch ins Ausland verschickt.
Bitte beachten Sie, dass der Wahlbrief bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein muss!
Daher sollten Sie die Briefwahl umgehend nach Erhalt der Unterlagen durchführen und den Wahlbrief zum Wahlamt schicken. Den Wahlbrief können Sie auch direkt im Wahlamt abgeben.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Antragstellung für eine andere Person
Für einen anderen kann ein Antrag nur dann gestellt werden, wenn eine entsprechende Vollmacht vorliegt.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Fristen
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.
Preis / Kosten
Es fallen keine Gebühren an (portofreier Versand innerhalb von Deutschland).