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Wolszczyniak, Heike
Telefon: 0 28 42 / 912-224
E-Mail:
heike.wolszczyniak@kamp-lintfort.de
Holz, Andreas
Telefon: 0 28 42 / 912-225
E-Mail:
andreas.holz@kamp-lintfort.de
Online-Service
Online-Erklärung über die Namensführung eines Kindes
(beide Elternteile haben die deutsche Staatsangehörigkeit)
Online-Erklärung über die Namensführung eines Kindes
(mindestens ein ausländischer Elternteil)
Weitere Informationen
Formulare
Informationen zum Öffnen und Speichern von PDF-Dokumenten finden Sie in unserer Hilfe.
- Erklärung über die Namensführung eines Kindes
- Erklärung über die Namensführung eines Kindes bei mindestens einem ausländischen Elternteil
- Antrag auf Wiederannahme eines früheren Namens gemäß § 1355 Absatz 5 Bürgerliches Gesetzbuch, § 3 Absatz 3 Lebenspartnerschaftsgesetz, § 1617c BGB, Artikel 10 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch, §§ 41f Personenstandsgesetz
zugeordnete Lebenslage
Inhalt
Namensänderungen (namensrechtliche Erklärung)
Eheschließende können einen Namen zum Ehenamen erklären. Nach deutschem Recht können sie den Geburtsnamen oder den aktuell geführten Familiennamen eines der Eheschließenden zum Ehenamen bestimmen. Diese Erklärung ist, so lange die Ehe besteht, unwiderruflich. Eine nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens ist, so lange die Ehe besteht, jederzeit möglich. Die Bestimmung eines Ehenamens kann nur von beiden Ehegatten abgegeben werden. Wirksam wird die Ehenamensbestimmung bei dem deutschen Standesamt, bei welchem die Ehe geschlossen wurde.
Für alle anderen namensrechtlichen Erklärungen (z.B. Namenserteilung, Einbenennung, Wiederannahme Geburtsname, Sortiererklärung Vorname etc.) kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Mail.
Verfahrensablauf
Es ist eine persönliche Vorsprache von beiden Ehegatten erforderlich, da eine Erklärung über den Ehenamen aufgenommen wird. Bitte bringen Sie Ihre Personalausweise oder Reisepässe mit. Ggf. auch die Eheurkunde, sofern die Eheschließung nicht in Kamp-Lintfort war.
Voraussetzungen
Die Bestimmung eines Ehenamens kann im Rahmen der Eheschließung erfolgen. Wird der Ehename erst nachträglich erklärt, muss die Ehe noch Bestand haben. Nach Auflösung der Ehe ist eine Bestimmung nicht mehr möglich.
Fristen
Die Antragstellung ist an keine Frist gebunden.
Preis / Kosten
Wird die Bestimmung eines Ehenamens im Rahmen der Eheschließung abgegeben, fallen keine Gebühren an. Wird eine nachträgliche Ehenamenserklärung abgegeben, fallen Gebühren in Höhe von 30,00 Euro an. Die Bescheinigung über die Namensführung kostet 12,00 Euro.