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Wolszczyniak, Heike

Telefon: 0 28 42 / 912-224
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heike.wolszczyniak@kamp-lintfort.de

Holz, Andreas

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Inhalt

Eheschließung

Die Anmeldung der Eheschließung muss am Wohnort eines der beiden Partner (egal ob Haupt- oder Nebenwohnsitz) erfolgen, auch wenn Sie in einem anderen Standesamt innerhalb Deutschlands heiraten wollen. Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem Eheschließungstermin erfolgen.

Die Eheschließung ist in der Regel von Beiden anzumelden. Es kann aber auch mit einer formlosen Vollmacht vorgesprochen werden. Wegen der unterschiedlichen mitzubringenden Papiere wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen des Standesamtes.

Als besonderen Service bieten wir Ihnen auch eine Reservierung der Termine über ein halbes Jahr hinaus.

Rokokosaal im Kloster Kamp, für eine Trauung geschmückt

Zusätzlich zur Möglichkeit, an jedem Vormittag von Montag bis Freitag im Trauzimmer des Rathauses zu heiraten, bieten wir Ihnen am 1. Dienstagnachmittag drei Termine zur Wahl an (14.30 Uhr, 15.00 Uhr und 15.30 Uhr). Trauungen von Montag bis Freitag finden grundsätzlich im Trauzimmer des Rathauses statt.

Außerdem werden an verschiedenen Samstagen Eheschließungen im Rokokosaal des Kloster Kamp angeboten.

Terminreservierung für die Eheschließung im Kloster Kamp

Termine zur Eheschließung im Kloster Kamp für 2025 können aufgrund der hohen Nachfrage aktuell nicht mehr angeboten werden.

Aktuell ausgebuchte Termine können spontan wieder frei werden und entsprechend angeboten werden.

Eheschließung im Schirrhof

Schirrhof

Schirrhof Innenansicht  Schirrhof Innenansicht

Termine für die Trauungen im Schirrhof 2025
  • 14.06.2025
  • 09.08.2025
  • 20.09.2025

Weitere Informationen dazu erteilt gerne das Kamp-Lintforter Standesamt unter standesamt@kamp-lintfort.de

Voraussetzungen

Da zu einer Eheschließung unterschiedliche Vorschriften zu beachten sind, stehen wir Ihnen für eine telefonische oder persönliche Nachfrage gerne zur Verfügung, damit wir Ihnen die erforderlichen Unterlagen nennen können.

Preis / Kosten

Bitte erfragen Sie diese bei den Standesbeamtinnen.

Rechtsgrundlagen

§§ 12 ff. Personenstandsgesetz (PStG)

 

Eheschließung Vollzug
Eheschließung Vollzug mit ausländischem Partner
Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
Eheschließung Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner
Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger
Eheschließung Vollzug Besondere
Eheschließung Anmeldung
Eheschließung Aufhebung
Eheschließung Ummeldung
Stadt Kamp-Lintfort - 34 Standesamt
Am Rathaus247475 Kamp-Lintfort
+49 2842 - 912-0
info@kamp-lintfort.de