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Teilbaugenehmigung
Vor der Zustellung der Baugenehmigung darf mit der Ausführung Ihres Bauvorhabens einschließlich des Baugrubenaushubs nicht begonnen werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich, auf schriftlichen Antrag für Teile des Bauvorhabens eine Vorausgenehmigung zu erhalten.
Dies setzt voraus, dass
- beim Bauordnungsamt ein vollständiger Bauantrag vorliegt,
- das Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht und
- die Teilbaumaßnahme statisch nachgewiesen ist.
Damit können Bauarbeiten für die Baugrube, für einzelnen Bauteile oder Abschnitte schon vor Erteilung der Baugenehmigung schriftlich gestattet werden.
Diese Teilbaugenehmigung berechtigt aber nur zur Ausführung des festgelegten Teilbereiches.