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Bauvoranfrage
Als Vorprüfung vor einem Baugenehmigungsverfahren, das einen erheblich höheren Bearbeitungs- und Prüfungsaufwand mit sich bringt, kann der Bauherr eine Bauvoranfrage stellen. Diese dient dazu, planungs- oder bauordnungsrechtliche Einzelfragen separat "vor"-prüfen zu lassen.
Ihr Architekt, Ihre Architektin oder das Bauordnungsamt der Stadt Kamp-Lintfort beraten Sie, ob eine Bauvoranfrage bei Ihrem Bauvorhaben sinnvoll ist.
Als Orientierung gilt: Die Aussagekraft eines Bauvorbescheides empfiehlt sich vor allem dann, wenn vor Erwerb eines Baugrundstückes geklärt werden soll, ob das Grundstück auch wirklich den Vorstellungen entsprechend bebaut werden darf.
Auch die Bauvoranfrage muss von einem bauvorlageberechtigten Architekten erstellt und unterzeichnet sein, es sei denn, Sie wollen nur ganz allgemein die Art der baulichen Nutzung, die Bauweise und die überbaubaren Grundstücksflächen abklären. Dem schriftlichen Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides sind die Bauvorlagen beizufügen. Der Umfang der notwendigen Bauvorlagen richtet sich in der Regel nach der zu prüfenden Frage, die wiederum so konkret sein muss, dass sie von der Baugenehmigungsbehörde verbindlich beantwortet werden kann.
Voraussetzungen
Zu den Unterlagen gehören insbesondere:
- Antragsvordruck mit genauer Fragestellung,
- aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster,
- Lageplan mit Angaben über das Baugrundstück und die Nachbarschaft und mit Eintragungen über das vorhandene Baurecht (etwa Baugrenzen), aller vorhandenen Anlagen, deren Nutzung, Baulasten und weiteren Eintragungen, die zur Beurteilung relevant sein könnten
- Name und Adresse des Bauherrn und dessen Unterschrift auf allen Bauvorlagen,
- Bau- und Betriebsbeschreibungen, je nach Art der Anfrage Berechnungen und Stellplatznachweis
Diese Unterlagen reichen Sie mindestens zweifach beim Bauordnungsamt der Stadt ein.
Fristen
Der Bauvorbescheid stellt für Sie als Bauherrn eine verbindliche Erklärung der Genehmigungsbehörde dar, an die diese im Baugenehmigungsverfahren gebunden ist. Die Gültigkeitsdauer eines Vorbescheides beträgt zwei Jahre, wobei danach ein Antrag um Verlängerung von jeweils einem Jahr gestellt werden kann.
Preis / Kosten
Die Verwaltungsgebühren für einen formellen Vorbescheid liegen - je nach Umfang der Voranfrage - zwischen 50 Euro und den möglichen Baugenehmigungsgebühren.