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Führungszeugnisse
Warnhinweis: Online-Antrag Führungszeugnis – ausschließlich beim Bundesamt für Justiz
Aus aktuellem Anlass weist das Bundesamts für Justiz (BfJ) darauf hin, dass ein Online-Antrag auf ein Führungszeugnis ausschließlich über das amtliche Online-Portal des BfJ gestellt werden kann. Dieses ist unter www.fuehrungszeugnis.bund.de erreichbar. Anderslautende Internetadressen, bei denen – dem Anschein nach – Führungszeugnisse beantragt werden können, stehen in keinem Zusammenhang mit dem BfJ. So haben Bürgerinnen und Bürger bei verschiedenen Anbietern im Internet für 13 Euro einen vermeintlichen Antrag auf ein Führungszeugnis gestellt. Das gewünschte Führungszeugnis haben sie aber nie erhalten. Erst bei genauerem Lesen der betreffenden Internetseite wird deutlich, dass lediglich eine Anleitung für einen Online-Antrag auf ein Führungszeugnis erworben wird. Dort vermeintlich gestellte Anträge und Zahlungen erreichen das BfJ nicht.
Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.
Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein Privatführungszeugnis.
Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z. B. Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis). Ein behördliches Führungszeugnis wird immer direkt zur Behörde versandt.
Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein).
Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die - neben oder anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreiches Großbritanniens und Nordirlands besitzen. Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
Verfahrensablauf
Das Führungszeugnis kann über das amtliche Online-Portal vom Bundesamt für Justiz gestellt werden. Dieses ist unter www.fuehrungszeugnis.bund.de erreichbar.
Sie haben außerdem die Möglichkeit das Führungszeugnis persönlich im Bürgerbüro Kamp-Lintfort zu beantragen. Das Bürgerbüro übermittelt den Antrag dann an das Bundesamt für Justiz.
Nach Antragstellung schickt das Bundesamt für Justiz das Führungszeugnis (in der Regel innerhalb von zwei Wochen) zu Ihnen nach Hause bzw. zur Behörde.
Das Führungszeugnis muss höchstpersönlich beantragt werden. Eine Beantragung per Vollmacht ist insofern nicht zulässig.
Auf Antrag erhält jeder, der das 14. Lebensjahr vollendet hat, hierüber Auskunft.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kann auch die gesetzliche Vertretung die Ausstellung des Führungszeugnisses beantragen.
Voraussetzungen
Anspruchsvoraussetzungen:
- Haupt- oder alleinigen Wohnsitz in Kamp-Lintfort
Erforderliche Unterlagen:
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
- bei einem erweiterten Führungszeugnis ist die schriftliche Aufforderung dafür vorzulegen
- ein Führungszeugnis muss höchstpersönlich beantragt werden, weshalb die betroffene Person anwesend sein muss.
Fristen
Die Antragstellung ist an keine Frist gebunden.
Preis / Kosten
- 13,00 Euro
- In bestimmten nachgewiesenen Fällen kann von der Erhebung der Gebühren für ein Führungszeugnis abgesehen werden.
Die Gebühr kann im Bürgerbüro in bar oder per EC-Karte beglichen werden.