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Bebauungsplan GEI 113 "Wohngebiet Kiebitzweg", 3. Änderung
Ziel der Planung und Planerfordernis
Der Bebauungsplan GEI 113 „Wohngebiet Kiebitzweg“ ist seit dem 16.04.1998 rechtskräftig. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich u.a. ein Gärtnereibetrieb an der Eyller Straße, welcher bereits seit mehreren Jahren brach liegt. Durch einen privaten Investor wird beabsichtigt, die Gärtnereigebäude zurückzubauen und auf dem Gelände eine Wohnbebauung unter Ausnutzung der vorhandenen Grundstückstiefe zu realisieren.
Da der rechtskräftige Bebauungsplan lediglich eine straßenbegleitende Bebauung zulässt, ist für die Umsetzung des Konzepts die Änderung des Bebauungsplans erforderlich.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Planbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans befindet sich im südlichen Stadtgebiet im Ortsteil Geisbruch und wird wie folgt begrenzt:
· im Nordwesten durch die Eyller Straße
· im Nordosten durch das Grundstück Gemarkung Lintfort, Flur 2, Flurstück 1823
· im Südosten durch das Grundstück Gemarkung Lintfort, Flur 11, Flurstück 1010
· im Südwesten durch das Grundstück Gemarkung Lintfort, Flur 11, Flurstück 753
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst eine Fläche von rund 0,44 ha.
Der Bebauungsplan GEI 113 „Wohngebiet Kiebitzweg“, 3. Änderung wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Der Rat der Stadt Kamp-Lintfort hat den Bebauungsplan in seiner öffentlichen Sitzung am 20. März 2018 als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan ist seit dem 29.03.2018 rechtskräftig.
Kontakt
Röttger, Sebastian
Telefon: 0 28 42 / 912-326
E-Mail:
sebastian.roettger@kamp-lintfort.de
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