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Bebauungsplan LIN 162 "Neues Stadtquartier Friedrich Heinrich - Teilbereich Landesgartenschau"
Planungsanlass
Durch die Schließung des Bergwerks West am 31.12.2012 steht die Stadt Kamp-Lintfort vor der städtebaulichen und strukturellen Herausforderung, das ca. 40 ha große Zechengelände inmitten der Stadt einer sinnvollen Nachnutzung zuzuführen. Dazu wurde bereits ab 2008 der „Masterplan Bergwerk West“ im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbes erarbeitet und als Grundlage der perspektivischen Entwicklung beschlossen. Dieser sieht im Westen des Geländes eine Nutzung aus Wohnen und Gewerbe vor. Der östliche Teil soll als großer Landschaftsraum ausgestaltet werden. Zur zielgerichteten Umsetzung des Masterplans und zur Entwicklung des Geländes hat sich die Stadt zudem als Ausrichter der Landesgartenschau 2020 beworben und den Zuschlag erhalten.
Grundlage der Landesgartenschau bildet der aus einem landschaftsplanerischen Wettbewerb hervorgegangene Siegerentwurf des Büros Böhm, Benfer und Zahiri Landschaftsarchitekten (bbzl) aus Berlin. Das Konzept sieht u. a. auf einer Teilfläche des Zechengeländes die dauerhafte Anlage eines großen Freiraumparks sowie ergänzender temporärer Veranstaltungsbereiche unter Einbezug der historischen Gebäudesubstanz vor.
Planerfordernis
Das Zechengelände ist derzeit im Flächennutzungsplan (FNP) als gewerbliche Baufläche mit der Zweckbindung „Bergbau“ dargestellt. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Das Gelände befindet sich zudem aktuell zu großen Teilen noch unter Bergaufsicht. Um die LAGA 2020 und die damit zusammenhängenden Vorhaben auf dem Zechengelände umzusetzen und langfristig eine geordnete städtebauliche und Freiraumentwicklung sicherzustellen, ist gemäß § 1 Abs. 3 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Aufgrund der entgegenstehenden Darstellung wird parallel der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert.
Plangebiet
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt unmittelbar südlich der Kamp-Lintforter Innenstadt und soll diejenigen Teilbereiche des Zechengeländes Friedrich Heinrich umfassen, welche Veranstaltungsbereich der Landesgartenschau sein oder für deren Durchführung beansprucht werden. Der Bebauungsplan liegt in der Gemarkung Lintfort, Flur 5. Er beinhaltet die Flurstücke 18, 32, 35 und 71, den östlichen Teil des Flurstücks 69 sowie geringfügige Teile der Flurstücke 22 und 60. Die Grenze des Geltungsbereichs verläuft
· im Norden entlang des Hochschulparkplatzes, der Friedrichstraße sowie dem Fuß- und Radweg zwischen Ringstraße und Friedrichstraße,
· im Osten entlang der Ringstraße,
· im Süden entlang der Kattenstraße sowie
· im Westen zunächst in einem Abstand von 123 m parallel zur Friedrich-Heinrich-Allee, nördlich des Schirrhofes direkt entlang der Friedrich-Heinrich-Allee sowie ab Höhe des ehemaligen Haupteingangs der Zeche in einem Abstand von 43 m parallel zur Friedrich-Heinrich-Allee.
Verfahren
Der Rat der Stadt Kamp-Lintfort hat am 12.12.2018 den Bebauungsplan LIN 162 „Neues Stadtquartier Friedrich Heinrich – Teilbereich Landesgartenschau“ als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan ist seit dem 27.02.2019 rechtskräftig. Die zugehörige 22. Flächennutzungsplanänderung „Nachnutzung des ehemaligen Bergwerks West“ ist seit dem 27.02.2019 wirksam.
Kontakt
Mörs, Christian
Telefon: 0 28 42 / 912-425
E-Mail:
christian.moers@kamp-lintfort.de
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