Inhalt
Bebauungsplan STA 156 „Wohnbebauung Konradstraße / Bertastraße“, 1. Änderung
Planungsanlass und Planerfordernis
Zur Entwicklung der an der Konradstraße gelegenen ehemaligen Sportanlagen zu einem neuen Wohngebiet hat der Rat der Stadt Kamp-Lintfort den Bebauungsplan STA 156 „Wohnbebauung Konradstraße / Bertastraße“ als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan ist seit dem 29.03.2018 rechtskräftig.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes betrifft in erster Linie die für den Geschosswohnungsbau vorgesehenen Flächen zwischen Konradstraße und geplanter Erschließungsstraße. Aufgrund ermittelter Erweiterungspotenziale wurde dort die Tiefe des Baufeldes von vormals 12 m auf 14 m ausgeweitet. Dies entspricht der sonst üblichen Tiefe von Wohnbaugrundstücken. Darüber hinaus wird die Errichtung eines zusätzlichen Staffelgeschosses ermöglicht.
Plangebiet
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes STA 156 umfasst die im ursprünglichen Bebauungsplan als WA 1 festgesetzten Teilflächen auf der östlichen Seite der Bertastraße inklusive der dazwischenliegenden Verkehrsfläche. Die Flächen liegen auf dem Flurstück 1039 der Gemarkung Kamperbruch, Flur 3 und umfassen insgesamt 7.294 m². Der Geltungsbereich wird begrenzt
· nördlich durch die Konradstraße,
· östlich durch den Fuß- und Radweg zwischen Konradstraße und Stephanstraße sowie der Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung (Knötchenlinie)
zwischen dem WA 1 und WA 2
· südlich durch die geplanten Erschließungsstraßen sowie
· westlich durch die Bertastraße.
Der Bebauungsplan wurde im vereinfachten Verfahren gemäß § 13a BauGB augestellt.
Der Rat der Stadt Kamp-Lintfort hat am 12.12.2018 den Bebauungsplan STA 156 „Wohnbebauung Konradstraße / Bertastraße“, 1. Änderung als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan ist seit dem 20.12.2018 rechtskräftig.
Kontakt
Mörs, Christian
Telefon: 0 28 42 / 912-425
E-Mail:
christian.moers@kamp-lintfort.de
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