Inhalt
Bebauungsplan LIN 164 "Nahversorger Marktplatz Altsiedlung"
Ziel der Planung und Planerfordernis
Die in der Altsiedlung bestehende Versorgungslücke soll durch die Ansiedlung eines Nahversorgers auf dem Marktplatz geschlossen werden. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Projektes geschaffen werden.
Die 27. Flächennutzungsplanänderung wurde im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt
Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich in zentraler Lage der Altsiedlung südlich der Innenstadt und wird wie folgt begrenzt:
· im Nordwesten durch die Kattenstraße
· im Nordosten durch die Ebertstraße
· im Süden durch die Franzstraße
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 5.700 m².
Im Planverfahren wurden folgende Gutachten erstellt:
Lärmgutachten, Umweltbericht, Bodengutachten, Verkehrsgutachten, Verträglichkeitsanalyse
Der Rat der Stadt Kamp-Lintfort hat am 21.06.2022 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan LIN 164 „Nahversorger Marktplatz Altsiedlung" als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan ist seit dem 14.07.2022 rechtskräftig.
Kontakt
Röttger, Sebastian
Telefon: 0 28 42 / 912-326
E-Mail:
sebastian.roettger@kamp-lintfort.de
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